TOP Ö 6: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1" vom 03. Dezember 2015 im Verfahren nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.06.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ beschlossen.

 

Die Verwaltung hat auf Grundlage des Beschlusses den Satzungsentwurf mit Begründung erarbeitet.

In der Diskussion im Gemeinderat herrscht bezüglich der Änderung des § 1 „Die Festsetzung 1.6 Nebenanlagen“ zu streichen weiterer Gesprächsbedarf, da man zunächst noch abwägen möchte wie verfahren werden soll wenn der Nachbar zu oder nicht zugestimmt hat.

 

Bei Ziffer 3.1 wird der Wortlaut wie folgt formuliert:

 

Der 2. Absatz erhält folgende Formulierung: „Heckenpflanzungen aus Nadelgehölzen sind entlang von Grundstücksgrenzen grundsätzlich unzulässig, ausgenommen hiervon sind Lebensbäume, lat. Thuja“

 

Bei allen weiteren Änderungen wird Zustimmung signalisiert.   


 

Aufstellungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat Diespeck beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ vom 03. Dezember 2015 im Verfahren nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren). Die in der Diskussion vorgetragen Änderungen sind noch einzuarbeiten, ferner ist die Frage des Umgangs mit Nebengebäuden noch abzuklären.

 

In der Diskussion im Gemeinderat herrscht bezüglich der Änderung des § 1 „Die Festsetzung 1.6 Nebenanlagen“ zu streichen weiterer Gesprächsbedarf, da man zunächst noch abwägen möchte wie verfahren werden soll wenn der Nachbar zu oder nicht zugestimmt hat.

 

Bei Ziffer 3.1 wird der Wortlaut wie folgt formuliert:

 

Der 2. Absatz erhält folgende Formulierung: „Heckenpflanzungen aus Nadelgehölzen sind entlang von Grundstücksgrenzen grundsätzlich unzulässig, ausgenommen hiervon sind Lebensbäume, lat. Thuja“

 

Bei allen weiteren Änderungen wird Zustimmung signalisiert.