TOP Ö 12: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1"; Errichtung eines Carports; Fl.-Nr.: 1125 Gemarkung Diespeck; Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 1

Bauherr: Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1125 der Gemarkung Diespeck (Dachsbacher Weg 1, 91456 Diespeck)

 

 

Der Carport (Länge: 5 Meter, Breite: 5 Meter, Höhe: 3 Meter) soll auf vorhandenen Stellplätzen errichtet werden und ist zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber der Festsetzung 1.5 des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck.

 

 

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von der Festsetzung 1.5.

 

Die betroffenen Nachbarn (Markus und Franziska Luther) haben die Pläne unterschrieben.


Herr Horst Schrödl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag, der Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck, auf Befreiung von der Festsetzung 1.5 des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1125 der Gemarkung Diespeck zu.