TOP Ö 5: Bauleitplaung der Stadt Neustadt/Aisch - Stellungnahme zum BPlan 63 "Feuerwehrhaus Neustadt/Aisch"

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Neustädter Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 63 „Feuerwehrhaus Neustadt a. d. Aisch“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 375/14 (Teilfläche = Tfl.), 375/22 (Tfl.), 546 (Tfl.), 1728 (Tfl.), 1728/2, 1728/3, 1729, 1729/2 und 1729/3 (Tfl.) der Gemarkung Neustadt a. d. Aisch und wird wie folgt umgrenzt: Im Norden von der Bundesstraße 470 (Rothenburger Straße), im Westen und Süden von der Bahnhofstraße und im Osten vom Gewerbegrundstück Riedweg 13 sowie vom Wohnhausgrundstück Bahnhofstraße 52 und dem dazwischen liegenden stillgelegten Bahndamm samt Böschungsflächen. Das genannte Gebiet soll als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fläche für Gemeinbedarf: Feuerwehrhaus“ überplant werden.

Die externen Flächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich umfassen die Grundstücke Fl.Nrn. 550/30, 550/31, 550/32, 550/33, 550/34, 550/35, 550/36, 550/37, 550/38, 550/39 und 661 (jeweils Teilflächen) der Gemarkung Neustadt a. d. Aisch und liegen auf landwirtschaftlichen Flächen zwischen der Bundesstraße 470, dem Riedweg und dem Parkplatz an der Wasenmühle sowie östlich des Freisportgeländes und des Bolzplatzes am Karl-Ströbel-Weg Richtung Markgrafenstraße.

 

Der Bebauungsplan ist im „Regelverfahren“ aufzustellen, der Flächennutzungsplan muss geändert werden (18. Änderung, Darstellung eines Sondergebietes).

 

Die Unterlagen finden Sie im Internet auf unserer Seite www.neustadt-aisch.de (Startseite), von dort aus gelangen Sie über ein Untermenü zu den einzelnen pdf-Dateien. In der Sitzung liegt der Bebauungsplanentwurf sowie die Beschreibung (ohne Gutachten) aus.

 

Die Stadt Neustadt/Aisch bittet um eine Stellungnahme im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

 

 


Der Gemeinderat Diespeck beschließt, dass die Gemeinde Diespeck gegen die von der Stadt Neustadt a.d. Aisch geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 63 „Feuerwehrhaus Neustadt a.d. Aisch“ keine Einwände erhebt.