TOP Ö 10: Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Bebauungsplan Nr. 16 "Innenentwicklung Bamberger Straße" des Marktes Dachsbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Diespeck zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Innenentwicklung Neustädter Straße“ des Marktes Dachsbach aufgefordert.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und den Festsetzungen durch Planzeichen und Text in der Fassung vom 13.12.2018 konnte auf der Internetseite des Marktes Dachsbach unter

 

http://www.dachsbach.de/rathaus-a-verwaltung/baugebiete/auslegung-bauleitplanung

 

eingesehen werden. 


 

Die Gemeinde Diespeck hat gegen den Entwurf vom 13.12.2018 des Bebauungsplanes Nr. 16 „Innenentwicklung Bamberger Straße“ des Marktes Dachsbach keine Einwendungen.