TOP Ö 6: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Weinberg" der Gemeinde Münchsteinach - Erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass eine erneute Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, nach Einarbeitung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung bei der Gemeinde Diespeck eingegangen ist.  

 

Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die verbreiterte Zufahrt zum Grundstück mit der Fl. Nr. 229 und die Ergänzung von 2 Stellplätzen an dieser Zufahrt, sowie der zeichnerischen Darstellung der zu schließenden lückigen Heckenstrukturen als Umgrenzung zum Außenbereich. Des Weiteren wurden die Hinweise zur Beachtung der Wasserschutzgebietsverordnung (§7), der zu duldenden landwirtschaftlichen Emissionen von Betrieben ausserhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes (§8) und die zu beachtenden Kabelschutzanweisungen der Telekom (§9) in den Planteil übernommen.

 

Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Planteil) sowie die Begründung können auf der Homepage der Gemeinde Münchsteinach unter http://www.muenchsteinach.de eingesehen, oder als PDF-Datei bei der Verwaltung, Herrn Steigemann angefordert werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Diespeck erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Weinberg“ der Gemeinde Münchsteinach keine Einwände.