TOP Ö 7: Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr.: 672/18, Gemarkung Diespeck, Julia und Florian Sacher, Kleinerlbacher Ortsstr. 7 a, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

 

Bauherren: Julia und Florian Sacher, Kleinerlbacher Ortsstr. 7 a, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 672/18 der Gemarkung Diespeck (Willenbachstraße 38, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Bauingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Gabriele Birkholz, Robert-Bosch-Str. 3, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Willenbach-Süd“ der Gemeinde Diespeck.

 

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Dacheindeckung (Betondachsteine in der Farbe dunkelgrau statt Dachziegel in der Farbe Rot oder rotbraun), der Firstrichtung und die Kniestockhöhe (1,00 Meter statt 0,30 Meter).

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von diesen Festsetzungen. Die Anträge mit Begründung liegen dem Bauantrag bei.

 

Lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck werden zwei Stellplätze gefordert. Lt. Planunterlagen werden zwei Stellplätze errichtet.


 

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Julia und Florian Sacher, Kleinerlbacher Ortsstr. 7 a, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 672/18 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Willenbach-Süd“ im Hinblick auf die Dacheindeckung, die Firstrichtung und die Kniestockhöhe zu.