Sitzung: 24.01.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Bauherren: Julia
und Florian Sacher, Kleinerlbacher Ortsstr. 7 a, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Vorhaben:
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit
der Flurnummer 672/18 der Gemarkung Diespeck (Willenbachstraße 38, 91456
Diespeck)
Planfertiger:
Bauingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Gabriele Birkholz, Robert-Bosch-Str. 3, 91413
Neustadt a.d.Aisch
Das Vorhaben liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Willenbach-Süd“ der Gemeinde
Diespeck.
Das Vorhaben widerspricht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Dacheindeckung
(Betondachsteine in der Farbe dunkelgrau statt Dachziegel in der Farbe Rot oder
rotbraun), der Firstrichtung und die Kniestockhöhe (1,00 Meter statt 0,30
Meter).
Die Bauherren
beantragen die Befreiung von diesen Festsetzungen. Die Anträge mit Begründung
liegen dem Bauantrag bei.
Lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck werden zwei Stellplätze gefordert. Lt. Planunterlagen werden zwei Stellplätze errichtet.
Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Julia und Florian Sacher, Kleinerlbacher Ortsstr. 7 a, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 672/18 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Willenbach-Süd“ im Hinblick auf die Dacheindeckung, die Firstrichtung und die Kniestockhöhe zu.