TOP Ö 7: Ausbau zur Gemeindeverbindungsstraße, Schleifmühlstraße bis B 8 (Gewerbegebiet) 2. Lesung und Grundsatzbeschluss sowie Vergabe der Planungsarbeiten

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Anwesend: 15

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 27. September 2018 wurde der Verbindungsweg zwischen dem Abzweig B 8 am Gewerbegebiet Neustadt a. d. Aisch und der Schleifmühlstraße diskutiert. Es besteht Einigkeit über die Ausbaubedeutung des Abschnittes „Schleifmühlstraße – Kaufland“. Da insbesondere nach dem Ende der Frostperiode immer wieder größerer Ausbesserungsbedarf ansteht und der Teilabschnitt von herausgehobener strategischer Bedeutung für die Gemeinde ist, sollte ein Ausbau als Gemeindeverbindungsstraße angestrebt werden.

 

Derzeit wurde wegen „erheblicher Gefahrenstellen“ (größere Abbrüche der Fahrbahnränder) eine Verkehrsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.

 

Eine einfache Sanierung, wie zunächst angedacht, ist dabei wenig zielführend, da die angesetzten Fahrbahnränder nach Expertenmeinung abzubrechen drohen (da kein durchgehender Unterbau vorhanden ist). Dies hat ein Ortstermin mit Herrn Bernhard Krippner am 01. Februar 2019 ergeben.

 

Auch einer Erneuerung der Fahrbahndecke mit einer Breite von 3 Metern (derzeitiger) Stand würde innerhalb kürzester Zeit mit den dann neu gemachten Banketten zum gleichen Zustand, wie derzeit vorhanden, führen. Die Variante Aufnahme ins Kernwegeprogramm ist gleichfalls nicht zielführend, da sich die Straße für diese Form der Förderung nicht eignet und zudem die geförderte Ausbaubreite bei 3 Metern liegen würde.

 

Um eine dauerhafte Lösung anzustreben bleibt daher nur ein Vollausbau, der auch unter bestimmten Kriterien (Mindestanforderungen an die neue Straße) förderfähig ist.

 

Hierzu sind umfangreiche Vorarbeiten (eine aus dem Jahre 2008 vorhandene Planung ist zu überarbeiten) erforderlich. Nach Rücksprache mit der Förderstelle bei der Regierung von Mittelfranken könnte voraussichtlich mit einer Förderung im Jahre 2020 gerechnet werden, wenn bis 01. September 2019 ein entsprechender Förderantrag gestellt würde. Entsprechende Gespräche hat die Verwaltung bereits geführt. Für das weitere Vorgehen ist aber zunächst wichtig zu wissen, ob eine Aufstufung als Gemeindeverbindungsstraße gewünscht wird. Diese ist zwingende Voraussetzung für eine Förderung.

 

Gespräche des Bürgermeisters mit dem Straßenbauamt in Ansbach haben überdies ergeben, dass ein dreispuriger Ausbau vom NEA-Kreisel bis zur Kaufland-Abfahrt auf Sicht nicht angedacht ist (Ausblick für die kommenden 10 Jahre). Ein weiteres Abwarten kann an dieser Stelle nun einfach nicht mehr erfolgen.

 

Folgendes ist für die Förderung zu beachten:

 

1.)   Aufstufung des bestehenden Weges (Ausbaustrecke 669 Meter) nach erfolgtem Ausbau zur Gemeindeverbindungsstraße, verkehrswichtige Anbindung.

 

2.)   Nachweis des Bedarfs durch eine einfache Verkehrszählung, ggf. durch ein Fachbüro, getrennt nach Pkw und Schwerlastverkehr (bereits für Frühjahr anvisiert; Methodik steht).

 

3.)   Festlegung einer Ausbaubreite von 5,00 bzw. 5,50 Metern.

 

4.)   Zulassung für den Gesamtverkehr (also auch Schwerlastverkehr).

 

5.)   Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung aussagekräftiger Unterlagen.

 

6.)   Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, insbesondere Wasserwirtschaftsamt und untere Naturschutzbehörde im Planungsverfahren.

 

7.)   Antragstellung für die Förderung bis 01. September mit entsprechenden aussagekräftigen Antragsunterlagen.

 

Ferner kann erst nach einem erfolgten Ortstermin das genaue „Förderszenario“ besprochen werden, dazu bedarf es aber eines Signales, also eines Grundsatzbeschlusses seitens des Gemeinderates, zum Ausbau.

 

In der Regel kann man von einer durchschnittlichen Förderung von 50 % der Gesamtkosten ausgehen. Auch diese wären für das weitere Verfahren noch durch ein zu beauftragendes Planungsbüro zu ermitteln. Mit der nun anberaumten Lesung soll in eine nächste Phase eingetreten werden.

Diskussion:

Herr Roland Schmidt erklärt für die Fraktion des Bürgerforums, dass man mit der Regierung von Mittelfranken einen Termin vor Ort vereinbaren sollte um alle offenen Fragen soweit es geht klären zu können. Erst danach ist ein Grundsatzbeschluss möglich.

Herr Georg Grimm erklärt für die SPD-Fraktion dass es wohl unbestritten sei, dass an der Straße etwas gemacht werden müsse. Was man aber nicht wolle ist eine neue Umgehung.

Herr Markus Helmreich sieht dies für die CSU-Fraktion ähnlich und bittet darum wie vorgetragen zunächst den Ortstermin mit der Förderstelle, Regierung von Mittelfranken anzuberaumen.