TOP Ö 7: Servicewohnungen Diespeck - Erste Pläne von Wolf-Haus für das ehemalige "Frank-Areal"

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass man zusammen mit dem Städteplaner Herr Rühl bereits mit der Geschäftsleitung der Firma Wolf-Haus gesprochen und Pläne gezeigt bekommen hat. Diese können an dieser Stelle als wirklich gelungen bezeichnet werden.

 

Anhang der ausgehängten Pläne führt 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz ausführliche Erläuterungen zu dem Projekt auf dem ehemaligen Frank Areal in der Neustädter Straße 31, 91456 Diespeck auf.

 

Insgesamt sollen ca. 29 Wohnungen in dem neuen Gebäudekomplex entstehen. Die Größen der Wohnungen variieren zwischen 50 m² und 80 m². Das alte Wohnhaus mit Nebengebäude soll zudem erhalten bleiben. Das Nebengebäude mit Garagen und Abstellräumen versehen werden im alten Wohngebäude selbst sollen ebenfalls neue Wohneinheiten entstehen.

 

Der neue Wohnkomplex ist an die Hanglage sowie das weitere Umfeld angepasst. In dem Gebäude soll gegebenenfalls auch ein Cafe sowie ein Pflegestützpunkt für eine Tagespflege untergebracht werden. Vor dem Komplex selbst, also entlang der Neustädter Straße sollen Parkplätze sowie der Außenbereich für das geplante Cafe entstehen.

 

Die Parkplätze befinden sich auf dem Areal hin zur Bergstraße. Herr Rühl beurteilt das Bauvorhaben bzw. den ersten Entwurf ebenfalls als sehr gelungen.

 

3. Bürgermeister Georg Grimm fragt an dieser Stelle an, ob der gemeindliche Kanal an dieser Stelle für einen derartigen Wohnkomplex ausgelegt ist und bittet dies überprüfen zu lassen. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz entgegnet, dass man dies im weiteren Verlauf der Planungen das Büro GBI prüfen lassen wird. Ferner teilt 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz mit, dass das Projekt baulich erst im Jahr 2020 umgesetzt werden soll und das Jahr 2019 im Zeichen der Planungen steht.

 

3. Bürgermeister Georg Grimm regt an dieser Stelle zudem an, dass man für den öffentlichen Straßen- und Gehsteigbereich vor dem Anwesen Neustädter Straße 31 vor Baubeginn eine Bestandsaufnahme durchführen sollte, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche nach Bauende gegenüber der Baufirma einzufordern, falls dies erforderlich ist.