Sitzung: 28.02.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Antragsteller:
Friedbert Gruhler, Willenbachstr. 44, 91456 Diespeck
Vorhaben:
Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 695/24 der
Gemarkung Diespeck
Der Carport (Länge
9,00 Meter, Breite: 4,10 Meter, Höhe: 3,00 Meter) wäre nach Art. 57 Abs. 1 Nr.
1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei.
Das Vorhaben liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Bodenfeld“ der Gemeinde Diespeck
und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Dacheindeckung in rotem
Farbton, der Anpassungspflicht für Nebengebäude und der Überschreitung des
vorgeschlagenen Baufensters für Garagen.
Bezüglich der
Anpassungspflicht und der Dacheindeckung existieren bereits Bezugsfälle im
Baugebiet.
Außerdem ist eine
Abweichung von § 2 Abs. 1 GaStellV (3 Meter Zu- und Abfahrt) erforderlich.
Da sich zwischen
dem Grundstück und der Straße ein Parkstreifen befindet, bestehen gegen das
Vorhaben verkehrsrechtlich lt. Herrn Hammerbacher keine Bedenken.
Die Nachbarn (Frau und Herr Ulm, sowie Herr Kaiser und Frau Updahl) haben den Antrag unterschrieben.
Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Friedbert Gruhler, Willenbachstr. 44, 91456 Diespeck auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 „Bodenfeld“ im Hinblick auf Punkt 1.6.2 (Dacheindeckung in rotem Farbton), 1.7.3 (Anpassungspflicht der Nebengebäude) und der Überschreitung des vorgeschlagenen Baufensters, zur Errichtung des Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 695/24 der Gemarkung Diespeck zu.
Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.