TOP Ö 11: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 "Bodenfeld" - Errichtung eines Carports; Fl.-Nr.: 695/24, Gemarkung Diespeck, Friedbert Gruhler, Willenbachstr. 44, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Antragsteller: Friedbert Gruhler, Willenbachstr. 44, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 695/24 der Gemarkung Diespeck

 

Der Carport (Länge 9,00 Meter, Breite: 4,10 Meter, Höhe: 3,00 Meter) wäre nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Bodenfeld“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Dacheindeckung in rotem Farbton, der Anpassungspflicht für Nebengebäude und der Überschreitung des vorgeschlagenen Baufensters für Garagen.

 

Bezüglich der Anpassungspflicht und der Dacheindeckung existieren bereits Bezugsfälle im Baugebiet. 

 

Außerdem ist eine Abweichung von § 2 Abs. 1 GaStellV (3 Meter Zu- und Abfahrt) erforderlich.

 

Da sich zwischen dem Grundstück und der Straße ein Parkstreifen befindet, bestehen gegen das Vorhaben verkehrsrechtlich lt. Herrn Hammerbacher keine Bedenken. 

 

Die Nachbarn (Frau und Herr Ulm, sowie Herr Kaiser und Frau Updahl) haben den Antrag unterschrieben.


 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Friedbert Gruhler, Willenbachstr. 44, 91456 Diespeck auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 „Bodenfeld“ im Hinblick auf Punkt 1.6.2 (Dacheindeckung in rotem Farbton), 1.7.3 (Anpassungspflicht der Nebengebäude) und der Überschreitung des vorgeschlagenen Baufensters, zur Errichtung des Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 695/24 der Gemarkung Diespeck zu.

 

Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.