TOP Ö 4: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 "Bodenfeld" - Errichtung eines Carports, Fl.-Nr.: 532/8 Gemarkung Diespeck, Harald u. Liane Pickel, Schornweisach 164, 91486 Uehlfeld

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherr: Harald u. Liane Pickel, Schornweisach 164, 91486 Uehlfeld

 

Vorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 532/8 der Gemarkung Diespeck. (Fichtenstraße 8, 91456 Diespeck)

 

 

Der geplante Carport (Länge: 6,00 Meter, Breite: 6,50 Meter, Höhe: 3 Meter, abfallend auf 2,20 Meter) ist zwar gemäß Art. 57 Abs. 1 Art. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck im Hinblick auf die Baugrenze und der Festsetzung § 4 Abs. 2 „Garagen und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise zu errichten“.

 

Der Bauherr beantragt die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck.

 

Herr und Frau Dingeldein (betroffene Nachbarn) und Frau Köstner (schräg gegenüber) haben den Antrag unterschrieben.

 

Der an den Seiten verkleidete Carport (Beispielbild – siehe Antrag) wird lt. Antrag mit 2 Meter seitlichem Abstand zur Fichtenstraße errichtet, die Zu- und Abfahrt erfolgt parallel zur Straße über das eigene Grundstück.

 

Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen lt. Herrn Hammerbacher und Herrn Sacher keine Einwände.


 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 532/8 der Gemarkung Diespeck, von Herrn und Frau Harald und Liane Pickel, Schornweisach 164, 91486 Uehlfeld, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck im Hinblick auf die Baugrenze und die Festsetzung § 4 Abs. 2, zu.