TOP Ö 5: Änderungsverfahren der Bebauungspläne Nr. 24 "Wohngebiet am Käswasen" und Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1"

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Gemeinderat hat sich nach eingehenden Beratungen entschieden, die Festsetzung 1.6 (Nebenanlagen) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“, nicht zu streichen und zukünftig im Einzelfall über die isolierten Anträge auf Befreiung von dieser Festsetzung zu entscheiden. (Beschluss Nr. 34/2019 der Sitzung vom 28.03.2019)

 

Konsequenz:

 

Da die Änderung dieser Festsetzung der Anlass war, das Änderungsverfahren für die beiden Bebauungspläne (Nr. 24 und Nr. 26) einzuleiten, fehlt den beiden Änderungssatzungen nun aber die Substanz um das Änderungsverfahren weiter durchzuführen. Die wenigen verbliebenen Änderungen rechtfertigen das förmliche Verfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange etc.) nicht.

 

Den im Folgenden aufgeführten, weiteren zu ändernden Punkten (Entwürfe der Änderungssatzungen) wurde im Gremium zugestimmt. (Beschlüsse 161/2018, 162/2018 und 163/2018 der Sitzung vom 22.11.2018)

 

  • Im Bebauungsplan Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ bezieht sich die Bezeichnung „öffentliche Verkehrsfläche“ auf den Straßenzug Aischtalblick.

 

  • Thuja werden akzeptiert. (Nr. 24 und Nr. 26)

 

  • Mauern und Sockel entlang der Bebauungsplangrenzen bzw. angrenzend an öffentlichen Grünflächen sind nicht mehr grundsätzlich unzulässig. (Nr. 24 und Nr. 26)

 

Ohne weitere Diskussion beschließt der Gemeinderat:


Der Gemeinderat Diespeck beschließt die Änderungsverfahren für die beiden Bebauungspläne: Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ und Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck nicht weiter zu betreiben.

 

Der Gemeinderat Diespeck fasst für die Interpretation der Bebauungspläne Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ und Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Im Bebauungsplan Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ bezieht sich die Bezeichnung „öffentliche Verkehrsfläche“ auf den Straßenzug Aischtalblick. Thuja werden akzeptiert und Mauern und Sockel entlang der Bebauungsplangrenzen bzw. angrenzend an öffentlichen Grünflächen sind nicht mehr verboten.

 

Der Gemeinderat Diespeck beschließt Anträge auf isolierte Befreiung von der Festsetzung 1.6 „Nebenanlagen“ des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ wohlwollend zu behandeln.