TOP Ö 3: Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Nebengebäude, Fl.-Nr.: 820/6 Gemarkung Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Bauherr: Carmen und Volker Hofmann, Zeppelinstraße 3, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Nebengebäude auf dem Grundstück mit der Flurnummer 820/6 der Gemarkung Diespeck          (Erlbachstr. 10, 91546 Diespeck)

 

Planfertiger: Architekt Wolfgang Titze, Schleifweg 52, 91413 Neustadt a. d Aisch

 

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Bürgermeister Dr. von Dobschütz erläutert die Pläne der Eheleute Hofmann. So dann beschließt der Gemeinderat:


 

Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Bauvoranfrage von Frau und Herrn Carmen und Volker Hofmann, Zeppelinstraße 3, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Nebengebäude auf dem Grundstück mit der Flurnummer 820/6 der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.