TOP Ö 6: Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1"; Erstellung eines Unterstandes; Fl.-Nr.: 1133/3 Gemarkung Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Antragsteller: Lisa Bogner, Pahreser Weg 19, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Erstellung eines Unterstandes auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1133/3 der Gemarkung Diespeck

 

Das Vorhaben wäre gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO zwar verfahrensfrei, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen. (Festsetzung 1.6 „Nebenanlagen“).

 

„Nebenanlagen, als Lagerräume, sind nur auf Privatgrund innerhalb der Baugrenzen und in den hierfür festgesetzten und umgrenzten Flächen außerhalb der Baugrenzen zugelassen. Eine Gebäudekombination in Form von Garage/Carport und Nebenanlage ist hierbei zulässig und empfehlenswert. …“ 

 

Der Unterstand (Breite: 2 Meter, Tiefe: 4 Meter, Höhe 2,5 Meter) wird zwar an die Garage angebaut, überschreitet aber die Baugrenze.

 

Frau Bogner beantragt die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze bzw. Punkt 1.6 des Bebauungsplanes.

 

Die Nachbarunterschrift (Familie Kunkel) liegt vor.

 

Auszug aus dem Planteil:

 

 

 

In der kurzen Aussprache fragt Herr Björn Lehnert nach, ob die Gesamtlänge für für die Garage und den Anbau neun Meter nicht überschreitet, da falls dies nicht der Fall sein sollte eine nochmalige Behandlung erforderlich wäre.


 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Frau Lisa Bogner, Pahreser Weg 19, 91456 Diespeck, auf Befreiung von der festgesetzten Baugrenze (Festsetzung 1.6 Nebenanlagen) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“, zur Erstellung eines Unterstandes auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1133/3 der Gemarkung Diespeck, unter der Maßgabe, dass beide Gebäude eine Gesamtlänge von neun Meter nicht überschreiten, zu.