TOP Ö 6: Bauantrag - Errichtung eines Swimmingpools, Flurnummer 225 der Gemarkung Diespeck (Neumühle 1)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherr: Sebastian Plochmann, Neumühle 1, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Neubau eines Gartenpools auf dem Grundstück mit der Flurnummer 225 der Gemarkung Diespeck (Neumühle 1)

 

Planfertiger: Christian Göllner, Hampfergrundweg 57, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Der Pool (Fläche: 38 m², Volumen (gesamt): 63 m³) wäre zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe g BayBO verfahrensfrei, allerdings liegt das Grundstück mit der Flurnummer 225 der Gemarkung Diespeck im festgesetzten Überschwemmungsgebiet (Aisch), deshalb wünscht der Bauherr eine Baugenehmigung.

 


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Sebastian Plochmann, Neumühle 1, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Swimmingpools auf dem Grundstück mit der Flurnummer 225 der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Ferner stellt der Gemeinderat fest, dass die Errichtung auf eigene Gefahr erfolgt. Insbesondere können bei Hochwasserschäden gegenüber der Gemeinde Diespeck keine Haftungsansprüche abgeleitet werden.