TOP Ö 5: Begegnungshaus Diespeck, Vergabe der Phasen 1 und 2 der HOAI

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass wie in der letzten Sitzung besprochen, siehe beiliegende Sachverhaltsdarstellung zur Einladung, nunmehr die Beauftragung der Ausführung der Phasen 1 und 2 durch Herrn Architekten Werner Schad Diespeck erfolgen soll.

 

Der Gemeinderat wird um Auftragserteilung oder um Ermächtigung für den ersten Bürgermeister zur Auftragserteilung gebeten, falls seitens der Regierung von Mittelfranken (Städtebauförderung) noch keine abschließende Zustimmung zur Förderung vorliegt. Die entsprechenden Signale sind aber bereits gegeben, dass die Maßnahme mit rund 60 % gefördert werden soll.

 

Herr Helmut Roch regt dieser Stelle an, auch im weiteren Verlauf den Untergrund des Anwesens zu begutachten um hier auch eine fachspezifische Aussage hinsichtlich der anfallenden Kosten zu haben.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz verließt hinsichtlich des Beauftragung der Ausführung der Phasen 1 und 2 auch ein Schreiben von Herrn Architekten Werner Schad. Das Honorarangebot von Herrn Schad beläuft sich auf 12.770,00 Euro (Honorarsatz 3).

 

Herr Schenke ist der Meinung, dass man für die Phase 1 und Phase 2 Herrn Werner Schad beauftragen sollte und die Förderung von ca. 60 % im vorliegenden Fall mitnehmen sollte. Somit würde sich noch ein Gemeindeanteil von ca. 5.108,00 Euro ergeben.

 

Herr Roch regt an, dass man versuchen sollte im vorliegenden Fall eine Förderung in Höhe von 80 % in Anspruch zu nehmen. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz, dass es man natürlich versucht so viel Förderung wie möglich in Anspruch zu nehmen, jedoch im vorliegenden Fall voraussichtlich max. 60 % möglich sind. Hinzu kommt, dass ein Projekt mit Mischnutzung angedacht ist und man daher voraussichtlich nicht alles gefördert bekommt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck ermächtigt den Bürgermeister der Gemeinde Diespeck zur Vergabe der Phasen 1 und 2 an Herrn Architekten Werner Schad Diespeck, sobald die Zustimmung der Regierung von Mittelfranken (Städtebauförderung) zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt.