Sitzung: 27.06.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass nachstehender Bauantrag bei der Verwaltung einging.
Antragsteller: Biggy Castelletti, Forster Weg 8, 91456 Diespeck
Vorhaben: Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 475/2 der Gemarkung Diespeck (Dachsbacher Weg 4 b, 91456 Diespeck)
Das Vorhaben wäre gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a
BayBO zwar verfahrensfrei, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den
Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen. (Festsetzung 1.6 „Nebenanlagen“).
„Nebenanlagen, als
Lagerräume, sind nur auf Privatgrund innerhalb der Baugrenzen und in den
hierfür festgesetzten und umgrenzten Flächen außerhalb der Baugrenzen
zugelassen. Eine Gebäudekombination in Form von Garage/Carport und Nebenanlage
ist hierbei zulässig und empfehlenswert. …“
Frau Castelletti beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung.
Das geplante Gartenhaus hat die Maße: Länge: 4,67 Meter, Breite: 2,38 Meter, Höhe: 2,11 Meter, Ansicht – siehe Anlage)
Die Eigentümer- und Nachbarunterschriften liegen dem Antrag bei.
Zur Verkehrsfläche hin ist das Gartenhaus offen und hält ca. 0,4 Meter Abstand zum Gehweg ein. Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen lt. Herrn Sacher keine Bedenken.
1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt den eingereichten Bauplan in den Umlauf.
Beschluss:
Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Biggy
Castelletti, Forster Weg 8, 91456 Diespeck, auf Befreiung von der festgesetzten
Baugrenze (Festsetzung 1.6 Nebenanlagen) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am
Dettendorfer Weg 1“, zur Erstellung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit
der Flurnummer 475/2 der Gemarkung Diespeck, zu.