TOP Ö 7: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 "Wohngebiet am Käswasen"; Errichtung eines Gartenauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 491/2 der Gemarkung Diespeck (Aischtalblick 16, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Bauherr: Waldemar Luft, Aischtalblick 16, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 491/2 der Gemarkung Diespeck (Aischtalblick 16, 91456 Diespeck)

 

 

Das Vorhaben wäre zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen für Nebenanlagen. (Festsetzung 1.7)

 

„Nebenanlagen, als Lagerräume, sind nur auf Privatgrund innerhalb der Baugrenzen zugelassen bzw. auch in den hierfür festgesetzten und umgrenzten Flächen außerhalb der Baugrenzen. …“ 

 

 

Herr Luft beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Das Gartenhaus hat folgende Maße: Länge: 6 Meter, Breite: 3 Meter (auf 3 Meter Länge) und 5 Meter (auf 3 Meter Länge), Höhe: 2,5 Meter, Fläche 24 m². Ein Musterbild liegt dem Antrag bei.

 

Das Gartenhaus soll im hinteren Eck des Grundstücks errichtet werden. Es verursacht keine Abstandsflächen im Sinne des Art. 6 BayBO.

 

Die Nachbarunterschriften liegen vor.  


 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Waldemar Luft, Aischtalblick 16, 91456 Diespeck auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ im Hinblick auf die Baugrenzen (Festsetzung 1.7), zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 491/2 der Gemarkung Diespeck, zu.