TOP Ö 3: Bauantrag - Änderung zu bereits genehmigten Bauantrag: Neubau eines Mastschweinestalles mit Güllebehälter und Vorbau, Fl.-Nr.: 1108 der Gemarkung Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Bauherr: Elmar Müller, Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Änderungsantrag zu dem bereits genehmigten Bauantrag: Neubau eines Mastschweinestalles mit Güllebehälter und Vorbau (Aktenzeichen: 43-6026-A-2017-66) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1108 der Gemarkung Diespeck.

 

Planfertiger: Dipl. Ing. Andreas Keller, Am Brünnlein 1, 97215 Uffenheim

 

 

Unter Aktenzeichen: 43-6026-A-2017-66 wurde am 08.08.2017 der Umbau der Mehrzweckhalle zum Mastschweinestall, der Neubau einer Lagerhalle, Überdachung u. Befüllplatte, sowie der Neubau eines Mastschweinestalls + Güllebehälter auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1108 der Gemarkung Diespeck genehmigt.

 

Herr Müller beantragt folgende Änderung:

 

Verlängerung des geplanten Mastschweinestalls um 6,94 Meter (bei gleicher Tierzahl, Tierwohl) und Verschiebung des geplanten Güllebehälters um 6,94 Meter nach Westen. 

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

 

 

  

 


 

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Änderungsantrag zu Bauantrag Az.: 43-6026-A-2017-66 von Herrn Elmar Müller, Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck, zur Verlängerung des geplanten Mastschweinestalles und Verschiebung des geplanten Güllebehälters auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1108 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.