TOP Ö 5: Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr.: 486, Gemarkung Stübach (Am Neuberg 38)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Bauherr: Holger Schick, Am Geißsteg 19, 91413 Neustadt a. d .Aisch

 

Vorhaben: Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 486 der Gemarkung Stübach (Am Neuberg 38, 91456 Diespeck, OT Stübach)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Neuberg“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Festsetzungen im Hinblick die Wohnbebauung, auf die zulässige Grundfläche und die Tal- und Hangseitigen Höhenangaben.

 

Wasser und Kanal verlaufen auf Privatgrund. Lt. Wasserwart Herrn Markus Emmert ist der Wasseranschluss vorhanden. Der Kanal verläuft über Flurnummer 486/1 Gemarkung Stübach.

 

 

 

 


 

Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Bauvoranfrage und den dafür notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Neuberg“, von Herrn Holger Schick, Am Geißsteg 19, 91413 Neustadt a. d. Aisch, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 486 der Gemarkung Stübach, vorbehaltlich der dinglichen Sicherung der Wasser- und Kanalleitungen, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 


Herr Schrödl hat als Planfertiger wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.