Sitzung: 25.07.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Antragstellerin: Karin Götz, Thüringer Str. 18, 91456 Diespeck
Vorhaben: Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 789/33 der Gemarkung Diespeck (Thüringer Str. 18, 91456 Diespeck)
Das Vorhaben wäre zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Schleifmühlstraße“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen.
Frau Götz beantragt die Befreiung von den
Baugrenzen, § 4 Abs. 2 „Garagen
und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise
zu errichten.“ und § 6 Abs. 1 „Die
Dachneigung beträgt bei …. Garagen und Nebengebäuden 0 – 10 Grad. ….“.
Das Gartenhaus hat die Maße: Breite: 3,00 Meter, Tiefe: 2,35 Meter, Firsthöhe: 2,37 Meter (Bild – siehe Anlage)
Das Gartenhaus soll mit einem Grenzabstand von 3 Metern in Richtung Grundstück Flurnummer 789/32 errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Frau Karin Götz, Thüringer Str. 18, 91456 Diespeck, auf Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, der festgesetzten Dachneigung und § 4 Abs. 2 des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schleifmühlstraße“, zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 789/33 der Gemarkung Diespeck zu.