TOP Ö 8: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schleifmühlstraße" - Errichtung eines Gartenhauses; Flurnummer 789/33 der Gemarkung Diespeck; Thüringer Straße 18, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Antragstellerin: Karin Götz, Thüringer Str. 18, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 789/33 der Gemarkung Diespeck (Thüringer Str. 18, 91456 Diespeck)

 

 

Das Vorhaben wäre zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Schleifmühlstraße“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen.

 

Frau Götz beantragt die Befreiung von den 

 

Baugrenzen, § 4 Abs. 2 „Garagen und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise zu errichten.“ und § 6 Abs. 1 „Die Dachneigung beträgt bei …. Garagen und Nebengebäuden 0 – 10 Grad. ….“.

 

Das Gartenhaus hat die Maße: Breite: 3,00 Meter, Tiefe: 2,35 Meter, Firsthöhe: 2,37 Meter (Bild – siehe Anlage)

 

Das Gartenhaus soll mit einem Grenzabstand von 3 Metern in Richtung Grundstück Flurnummer 789/32 errichtet werden.

 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

 

 


 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Frau Karin Götz, Thüringer Str. 18, 91456 Diespeck, auf Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, der festgesetzten Dachneigung und § 4 Abs. 2 des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schleifmühlstraße“, zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 789/33 der Gemarkung Diespeck zu.