TOP Ö 4: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 "Willenbach Nord" - Errichtung eines Zaunes aus Trapezblech in Holzoptik, Fl.-Nr.: 536/19 Gemarkung Diespeck (Waldstr. 14, 91456 Diespeck)

Beschluss: Zurückgestellt

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass nachstehend genannter Bauantrag bei der Gemeinde Diespeck eingegangen ist und gibt diesen zur Einsichtnahme in den Umlauf.

 

Bauherr: Sabine Rink, Waldstr. 14, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Zaunes aus Trapezblech in Holzoptik auf dem Grundstück mit der Flurnummer 536/19 der Gemarkung Diespeck (Waldstr. 14, 91456 Diespeck)

 

Das Vorhaben ist zwar gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Willenbach Nord“ und widerspricht der Festsetzung § 7 Abs. 6 (Art der Einfriedung)

 

 

Die Höhen entsprechen den Festsetzungen. Zur öffentlichen Verkehrsfläche (Willenbach- und Waldstraße) ist der Zaun mit 0,80 Meter Höhe geplant. Im hinteren Eck des Grundstückes ist der Zaun mit 2,00 Metern Höhe geplant. An der Grenze zu Flurstück 536/18, entlang der Ausfahrt, wird der Zaun bis auf 0,80 Meter „abgetreppt“.

 

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

 

Der Bauauschuss Diespeck führt zum Bauantrag eine kurze Diskussion und Beratung, da der Zaun optisch sowie Materialtechnisch nicht den Vorstellungen des Gremiums entspricht.

 

Nach kurzer Diskussion und Beratung im Gremium ist man sich einig, dass mit Familie Rink nochmals persönlich gesprochen werden soll, ob es zwingend ein Trapezblechzaun sein muss oder ob Sie bereit wäre auch einen Holz- oder Metallzaun zu errichten.

 

Ferner soll Familie Rink gebeten werden, bei der Verwaltung richtige Referenzbilder des Herstellers oder änlicher Zäune einzureichen, sodass man hier nochmals genauere Vorstellungen bekommt.