TOP Ö 6: Wasserrecht, Stellungnahme der Gemeinde Diespeck zur Wasserentnahme auf dem Grundstück Flur-Nr. 1429 Gemarkung Münchsteinach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15

Auf das beiliegende Schreiben des Landratsamtes vom 30.08.2019 wird verwiesen.

Die Gemeinde Diespeck ist wegen vorhandener Hausbrunnen im Gemeindeteil Ehe zu hören.

Laut dem beiliegenden Schreiben ist eine Erhöhung der bereits erlaubten Jahresentnahme durch die Firma Franken Brunnen GmbH& Co.KG nicht vorgesehen.

 

Da bereits der szt. Probebohrung zugestimmt wurde sollte unter der Maßgabe, dass keine Erhöhung der Jahresentnahme erfolgt, zugestimmt werden.

 

Nach Rücksprache in der Runde der Fraktionsvorsitzenden und Rückfrage beim zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt Neustadt a. d. Aisch werden noch folgende ergänzende Informationen gegeben:

 

Die Firma Franken Brunnen kann bei einem „Pumpenschaden“ kein Wasser entnehmen. Zur Verbesserung dieser Situation wurde ein zweiter Brunnen NEA-H1 gebohrt, damit bei Ausfällen der zweite Brunnen genutzt werden kann.

Eine Überschreitung der bereits seit ca. 25 Jahren genehmigten Jahresentnahmemenge von ca. 63.000 cbm jährlich ist aber trotzdem nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Aus den Unterlagen der Genehmigungsbehörde geht hervor, dass die monatliche Entnahmemenge zwischen von ca. 2300 cbm im Dezember und ca. 3500 cbm im August (Vorjahreswert) schwankt. Die Auswertung des letzten Jahres hat gezeigt, dass nur ca. 58 % der tatsächlich genehmigten Jahresmenge überhaupt gefördert wurde. Von einem höheren Bedarf ist derzeit auch nicht auszugehen.

Ferner sind dem Landratsamt seit Bestehen der Erlaubnis keine Beschwerden aus dem Gemeindeteil Ehe, wegen der dort im Betrieb befindlichen Hausbrunnen bekannt geworden.

Vom Schriftführer Helmut Reiß wird der Sachverhalt nochmals hinsichtlich des Bedarfs und der genehmigten sowie tatsächlichen Fördermengen und das „Nichtvorhandensein“ von Beschwerden beim Landratsamt vorgetragen.

Herr Dr. Gunnar Klaffenbach erklärt, dass man hinsichtlich der Aussagen im Gutachten und der Regenerationsphasen wohl keine Bedenken sehe, auch wenn er persönlich, was insbesondere die Nachhaltigkeit anbetreffe anderer Meinung sei. Herr Björn Lehnert sieht dies ähnlich und führt aus, dass die „guten Plätze“ dann wohl belegt wären und man diese selbst nicht mehr nutzen könnte. Herr Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz unterstreicht nochmals, dass es ausschließlich um  eine Absicherung der Ausfallsituation gehe und angesichts der geringen Entfernung, 250 Meter ein und die selbe Wasserschicht genutzt werde. Herr Roland Schmidt erklärt, dass man vor zwei Jahren der Probebohrung hier im Gemeinderat bereits zugestimmt habe, die logische Konsequenz für ihn sei nun auch das erzielte Ergebnis zu akzeptieren.

So dann beschließt der Gemeinderat:    

 


Der Gemeinderat Diespeck, erhebt im Wasserrechtsverfahren zur Wasserentnehme aus dem Grundstück Flur-Nr. 1429 der Gemarkung Münchsteinach durch die Firma Franken Brunnen GmbH & Co. KG keine Einwendungen, wenn wie zugesichert gewährleistet ist, dass die Jahresentnahmemenge nicht überschritten und eine kontinuierliche monatliche Entnahme wie in der Vergangenheit auch (siehe Sachverhaltsdarstellung), gewährleistet ist.