TOP Ö 11: Berufung des Wahlleiters und einer stellvertretenden Person für die Gemeindewahlen in Diespeck am 15. März 2020

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

1.)   Am 15. März 2020 finden in der Gemeinde Diespeck die Gemeindewahlen (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl) statt. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) beruft der Gemeinderat

 

-       den ersten Bürgermeister

-       einen der stellvertretenden Bürgermeister

-       ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder

-       eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft oder

-       aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigen

       

           zum Wahleiter(in) für die Gemeindewahlen.

           Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

 

2.)   Zum Wahlleiter(in) für die Gemeindewahlen und dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer

 

-       bei der Wahl zum Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist,

-       für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder

-       bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

 

            Niemand darf nach Art. 4 Abs. 3 GLKrWG die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen ausü-

            ben oder in mehr als einem Wahlorgan Mitglied oder stellvertretende Person sein. Das 

            heißt, eine Mitarbeit in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand ist dann ebenfalls

            ausgeschlossen.

 

3.)    Als erste Amtshandlung des Wahlleiters macht dieser frühestens am 89. Tag (= 17.12.2019), spätestens am 66. Tag vor dem Wahltag (=09.01.2020) bekannt, welche Wahl durchzuführen ist und wie viele Gemeinderäte zu wählen sind. Er fordert dabei zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis 18 Uhr des 52. Tages vor dem Wahltag (=23.01.2020) auf.

Erst ab diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen wirksam eingereicht werden. Gleichzeitig erfolgt die Bekanntmachung der Gemeinde über die Eintragung in die Unterstützungslisten.

 


Der Gemeinderat Diespeck beruft

Herrn Hans Göß, Diespeck, Lerchenstr. 22 zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen am 15. März 2020 in der Gemeinde Diespeck

und

Herrn Martin Klima, Diespeck, Sandleite 18 als stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen am 15. März 2020 in der Gemeinde Diespeck.