TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 66 "Löblerinweg-Ost" der Stadt Neustadt a.d. Aisch, hier Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die Stadt Neustadt a. d. Aisch hat den Bebauungsplan Nr. 66 „Löblerinweg-Ost“ in der Fassung vom 11.09.2019 samt Begründung den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Gemeinde Diespeck ist dabei als angrenzende Nachbargemeinde entsprechend zu hören.

Verkürzte Unterlagen liegen dieser Einladung bei. Die ausführliche Begründung sowie alle Unterlagen können über die Internetseiten der Stadt Neustadt a. d. Aisch www.neustadt-aisch.de (Startseite) oder bei der Verwaltung im Rathaus in Diespeck eingesehen werden.

Der Gemeinderat wird um Zustimmung gebeten.

 


Der Gemeinderat Diespeck erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 66 „Löblerinweg-Ost“ der Stadt Neustadt a. d. Aisch in der Fassung vom 11.09.2019 keine Einwendungen.