Sitzung: 17.10.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Herr Andreas Seefeldt vom Büro GBI stellt die verschiedenen Varianten in Sitzung vor. Entsprechende Planunterlagen wurden bereits mit der Einladung zur Sitzung versandt.
Danach stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
Für
die Oberflächenentwässerung des geplanten Gewebegebiets Laubfeld wird eine
Rückhaltemaßnahme vor Einleitung in das Gewässer gefordert. Hier wurden
verschiedene Ableitungs- und Rückhaltemaßnahmen untersucht.
In
dem Lageplan Grundlagen (Regenrückhaltung) ist
dargestellt, dass bei einer Nutzung des bestehenden Weihers dieser um ein
viertel vergrößert werden müsste. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt
Ansbach und dem Landratsamt NEA wurde eine Erweiterung des Weihers für
Rückhaltemaßnahmen nicht genehmigt. Weiterhin wurde untersucht, dass ein
Standort des geplanten RRB auf einer östlichen Grundstücksfläche aufgrund des
steileren Geländes nicht umsetzbar ist.
In
der Variante 1 wurde die notwendige Rückhaltung in die
Gewerbegrundstücke integriert. Die Ableitung kann direkt in das bestehende
Grabensystem eingeleitet werden. Der Nachteil dieser Lösung ist der Wegfall von
Gewerbefläche im Planungsgebiet.
Grundlage
für die Variante 2 war die Maßgabe kein Gewerbegrundstück
für die Rückhaltung in Anspruch zu nehmen. Da es sich bei der gewählten Fläche
um eine Lagerfläche vom Bauhof Diespeck handelt, wurden Rückhalteboxen gewählt,
die unter der Lagerfläche zu liegen kommen. Um die notwendige Ablauftiefe in
den bestehenden Graben zu erhalten, muss der geplante Einleitpunkt hinter der
Bauhofzufahrt liegen. Um das notwendige Rückhaltevolumen zu erzielen wird eine
Speicherfläche von rund 46m x 27m benötigt. Diese Speicherfläche kann auf der
Lagerfläche nicht abgebildet werden. Ein weiterer Punkt der zu erhöhten Kosten
führt sind die wesentlich längeren Ablaufleitungen sowie der bestehende
Strommast der 110 kV Freileitung der die Speicherfläche einschränken würde.
Diese Variante ist die teuerste Rückhaltemaßnahme und steht in keinem
Verhältnis zum Erlös durch die wegfallende Gewerbefläche.
Für
die Variante 3 (Vorzugslösung) wurde untersucht in wie
weit man den Eingriff in die geplanten Gewerbeflächen reduzieren kann und
andere Flächen für die Nutzung heranzieht. In dieser Variante wird eine
zusätzliche öffentliche Grünfläche genutzt. Aufgrund des bestehenden
Höhenunterschieds von Nord nach Süd wird sich in der Umsetzung der Rückhaltung
eine Böschung im südlichen Teil der Fläche darstellen, die aber in diesem
Bereich bepflanzt werden kann. Wie schon in der Variante 1 dargestellt haben
wir einen reduzierten Anteil an RW-Kanälen und einen direkten Anschluss an den
bestehenden Entwässerungsgraben. Zusätzlich können bei einer Überflutung des
RRBs die Wassermengen ohne Probleme und Gefährdungen in die anschließende Oberfläche
abgeleitet werden.
Bei
den Varianten 1 und 3 besteht auch die Möglichkeit bei einer abschnittsweisen
Erschließung der Gewerbeflächen die Rückhaltemaßnahme diesem anzupassen. Dieses
müsste bei der Planung definiert und bereits berücksichtigt werden.
Herr Björn Lehnert ist der Ansicht, dass die Variante 3 logisch erscheint. Allerdings wäre ein Regenwasserrückhalt mittels Zisternen auf den jeweiligen Grundstücken wünschenswert. Herr Seefeldt möchte der Gemeinde vor einer derartigen Vorgabe abraten, da diese das „Vorhandensein und die tatsächliche Aufnahmefähigkeit“ der Zisternen laufend prüfen müsste.
Herr Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz schlägt vor, das benötigte Grundstück für das Regenrückhaltebecken umgehend zu kaufen und für das restliche Grundstück einen „Vorvertrag“ abzuschließen. Als Kaufpreis gilt der szt. bereits gezahlte Preis.
In der kurzen Aussprache wird nochmals eine Fläche gegenüber, welche sich im Gemeindebesitz befindet in die Diskussion eingebracht. Hierzu müsste Herr Seefeldt zunächst die Höhenlinien (angehender Hang) ermitteln ob dies technisch überhaupt machbar ist.
Der Gemeinderat
entscheidet sich für die Entwässerungsvariante Nr. 3 und legt fest, dass diese
Variante in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten ist. Bürgermeister Dr.
Christian von Dobschütz wird ermächtigt den erforderlichen Grunderwerb zum szt.
Kaufpreis je qm sowie dem Abschluss eines Vorvertrages für die restliche Fläche
zu tätigen.
Im Vorfeld prüft das
Büro GBI ob die in die Diskussion eingebrachte Zusatzvariante im Kostenrahmen
realisierbar ist, ggf. sollte diese dann umgesetzt werden. Hierfür gilt die
Zustimmung dann als erteilt.
Hinweis: Frau Anne Billenstein hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.