TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 30 Dettendorf, Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss Vorentwurf, Beschluss zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und frühzeitige Beteiligung der TÖP

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt folgen nun die weiteren Schritte für das kleine Baugebiet in Dettendorf. Die Unterlagen wurden bereits mit der Einladung versandt.

Der Planer Herr Thomas Kühnl erläutert:

Es handelt sich um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB, mit ausschließlicher Wohnbebauung und nicht größer als 10.000 qm, für den der Aufstellungsbeschluss noch vor dem 31.12.2019 zu fassen wäre.

Die bestehende Hecke und Baumreihe soll in Absprache mit UNB erhalten bleiben. Der Plan sieht eine Fläche von 6870 qm vor. Die wesentlichen Festsetzungen sind: GFZ 0,3 mit zwei Vollgeschossen, also pro Baukörper zwei Wohnungen. Ansonsten wird auf die Planunterlagen verwiesen. Herr Markus Helmreich bittet darum als „Dachfarbe“ noch Anthrazit mit aufzunehmen. Herr Björn Lehnert möchte sichergestellt wissen, dass nur Einzel- und Doppelhäuser mit jeweils zwei Wohnungen festgesetzt werden. Beide Punkte sichert der Planer zu, dass sie mit aufgenommen werden.

So dann beschließt der Gemeinderat:


Aufstellungsbeschluss Nr. 90/2019, für 14 gegen 0, anwesend: 14

 

1.)   Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30. Der Bebauungsplan Nr. 30 wird im Bereich der Teilflächen der Flurstücke Nr. 70, 73/2, 155 und 156 jeweils der Gemarkung Dettendorf im Verfahren nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V. mit § 2 Abs. 1 aufgestellt und durchgeführt. Maßgebend ist der Vorentwurf des Architekturbüros Kühnl mit dazugehöriger Begründung, Planstand 17.10.2019.

 

Billigungsbeschluss Nr. 91/2019, für 14 gegen 0 anwesend 14

 

2.)   Der Gemeinderat Diespeck billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Dettendorf“ des Planers Thomas Kühnl, Dachsbach in der Fassung vom 17.10.2019.

 

Beschluss zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Nr. 92/2019 für 14 gegen 0, anwesend 14

 

3.)   Der Gemeinderat Diespeck beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Dettendorf“ nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.