Sitzung: 17.10.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt folgen nun die weiteren Schritte für das kleine Baugebiet in Dettendorf. Die Unterlagen wurden bereits mit der Einladung versandt.
Der Planer Herr Thomas Kühnl erläutert:
Es handelt sich um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB, mit ausschließlicher Wohnbebauung und nicht größer als 10.000 qm, für den der Aufstellungsbeschluss noch vor dem 31.12.2019 zu fassen wäre.
Die bestehende Hecke und Baumreihe soll in Absprache mit UNB erhalten bleiben. Der Plan sieht eine Fläche von 6870 qm vor. Die wesentlichen Festsetzungen sind: GFZ 0,3 mit zwei Vollgeschossen, also pro Baukörper zwei Wohnungen. Ansonsten wird auf die Planunterlagen verwiesen. Herr Markus Helmreich bittet darum als „Dachfarbe“ noch Anthrazit mit aufzunehmen. Herr Björn Lehnert möchte sichergestellt wissen, dass nur Einzel- und Doppelhäuser mit jeweils zwei Wohnungen festgesetzt werden. Beide Punkte sichert der Planer zu, dass sie mit aufgenommen werden.
So dann beschließt der Gemeinderat:
Aufstellungsbeschluss
Nr. 90/2019, für 14 gegen 0, anwesend: 14
1.) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 30. Der Bebauungsplan Nr. 30 wird im Bereich der
Teilflächen der Flurstücke Nr. 70, 73/2, 155 und 156 jeweils der Gemarkung
Dettendorf im Verfahren nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V. mit § 2 Abs. 1 aufgestellt
und durchgeführt. Maßgebend ist der Vorentwurf des Architekturbüros Kühnl mit
dazugehöriger Begründung, Planstand 17.10.2019.
Billigungsbeschluss
Nr. 91/2019, für 14 gegen 0 anwesend 14
2.) Der Gemeinderat Diespeck billigt den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Dettendorf“ des Planers Thomas Kühnl,
Dachsbach in der Fassung vom 17.10.2019.
Beschluss zur
frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zur frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
Nr. 92/2019 für 14
gegen 0, anwesend 14
3.) Der Gemeinderat Diespeck beschließt die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Dettendorf“ nach § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.