Sitzung: 28.11.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Bauherr: Wolf-Haus
GmbH, Koppenmühle, 97705 Burkardroth-Gefäll
Vorhaben:
Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 30 Wohn- und einer
Gewerbeeinheit; Umbau des best. Gebäudes in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 4
Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Flurnummer 710/10 der Gemarkung
Diespeck (Neustädter Str. 31, 91456 Diespeck)
Planfertiger: Dipl.
Ing. (FH) Architektin Johanna Seith, Koppenmühle, 97705 Burkardroth-Gefäll
Das Vorhaben liegt
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne
rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Antrag auf
Vorbescheid enthält einen Antrag auf Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO.
(Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken) sowie einen Antrag auf Abweichung
von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck. Mit der Bauvoranfrage soll die
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung der beiden Anträge
auf Abweichung geklärt werden.
Die Prüfung des
Antrages auf Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO (Abstandsflächen) obliegt dem
Landratsamt.
Abweichungen von
der Stellplatzsatzung lässt das Landratsamt im Einvernehmen mit der Gemeinde zu.
(§ 4 der Stellplatzsatzung)
Statt der
geforderten 46 Stellplätze sollen 40 Stellplätze errichtet werden. Der Antragsteller
begründet dies damit, dass 8 Wohneinheiten als barrierefreie Altenwohnungen
geplant sind. Der Antragsteller verweist auf die Garagen- und
Stellplatzverordnung. (GaStellV) Dort sind für Altenwohnungen nur 0,2
Stellplätze je Wohneinheit gefordert.
Ferner liegt dem
Gremium eine Stellungnahme des gemeindlichen Städteplaners, Herrn Matthias Rühl
vor, welche das Bauvorhaben an dieser Stelle begrüßt und zu einzelnen
Gestaltungsfragen Stellung bezieht.
Bürgermeister Dr.
von Dobschütz sieht das Bauvorhaben als wichtigen Beitrag zur Nachverdichtung
im Kernort von Diespeck. Er bittet noch darum die Entwässerungsfragen im
Hinblick auf das Regenwasser mit dem gemeindlichen Planungsbüro GBI in den
Beschluss aufzunehmen.
Herr Dr. Carolus
Schenke erklärt für die Fraktion des Bürgerforums, dass man hinsichtlich der
Befreiung der Stellplatzvorgaben einer Befreiung nicht zustimmen werde.
Gestaltungsfragen sollten wie angedeutet abgeklärt werden, ebenso sollte eine
Dokumentation der neu ausgebauten Neustädter Straße wegen evtl. Schäden im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme vorgenommen werden.
Herr Markus
Helmreich erklärt für die CSU-Fraktion, dass es sehr positiv sei, dass ein so
großes Gebiet im Ortsbereich privatwirtschaftlich erschlossen werde.
Hinsichtlich der Befreiung von den Stellplatzvorgaben sehe man aber keine
Möglichkeiten, da man dann an anderer Stelle unglaubwürdig werden würde.
Herr Georg Grimm lehnt für die SPD-Fraktion ebenfalls eine Befreiung von der Stellplatzverordnung ab. Er bittet ferner darum, dass angesichts der Größe des Bauvorhabens die Pläne auch einmal im Rathaus zu jedermanns Einsicht ausgehängt werden.
Der Gemeinderat
Diespeck erteilt der Bauvoranfrage der Wolf-Haus GmbH, Koppenmühle, 97705
Burkardroth-Gefäll, zum Neubau eines MFWH mit 30 Wohneinheiten und einer
Gewerbeeinheit und dem Umbau des best. Gebäudes in ein MFWH mit 4
Wohneinheiten, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 710/10 der Gemarkung
Diespeck, sowie dem Antrag auf Abweichung (Art. 6 Abs. 3 BayBO (Abstandsflächen
auf dem Grundstück selbst) vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Prüfung
der Entwässerungskapazitäten, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB..
Versagt wird das
Einvernehmen zur Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck.
Im Einvernehmen mit
dem Bauherren sind Gestaltungsfragen, wie vom Städteplaner aufgezeigt im
weiteren Verfahren noch abzuklären. Anmerkung: Das hat ja beim bereits gebauten
Seniorenzentrum auch bestens funktioniert.