TOP Ö 3: Anpassung des Wasserlieferungsvertrages von 1991 mit der Fernwasserversorgung Franken (FWF)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Seit Dezember 1991 regelt der Wasserlieferungsvertrag zwischen der Fernwasserversorgung Franken (FWF) und der Gemeinde Diespeck mit den Ortsteilen Diespeck, Neumühle, Dettendorf und Stübach, die Lieferung von Trink- und Brauchwasser. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich die FWF, Wasser bis zur Monatshöchstmenge zu liefern. Die vereinbarte Monatshöchstmenge beträgt seit dem 01.01.1992 14.340 cbm und die jährliche Bestellmenge 86.040 cbm. „Darüber hinaus wird die FWF Wasser nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer übrigen Leistungsverpflichtungen liefern“ heißt es im Vertrag. Aktuell bezahlt die Gemeinde Diespeck 1,05 €/cbm Wasser. Bei Überschreitung der Monatshöchstmenge werden zusätzlich 1,50 €/cbm fällig. Im sehr heißen und trockenen Jahr 2018 wurde die Monatshöchstmenge insgesamt siebenmal überschritten, was Mehrkosten von ca. 21.500 € zur Folge hatte. Im Jahr 2019 wurde die Höchstmenge bereits sechsmal überschritten. Die aufgelaufenen Mehrkosten betragen ca. 8.000 €. Durch eine einmalige Vergütung kann die jährliche Bestellmenge und damit die Monatshöchstmenge auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Diese Vergütung berechnet sich wie folgt:

 

(Monatshöchstmenge neu – Monatshöchstmenge alt) * 12 Monate * 0,65 € / cbm

 

Beispielrechnung bei einer Anpassung von 5.000 cbm pro Monat:

 

(19.340 cbm – 14.340 cbm) * 12 * 0,65 € = 39.000 €

 

 

Falls der Wasserbedarf der Gemeinde Diespeck in den folgenden Jahren das Niveau der beiden letzten Jahre bestätigt oder sogar übersteigt, so würde sich die einmalige Investition relativ kurzfristig amortisieren. Der fortschreitende Klimawandel und dessen Auswirkung auf nachweisbar längere Trockenperioden, die Erschließung zukünftiger Bau-und Gewerbegebiete und die zunehmende Wasserknappheit dienen als weitere Argumente für diesen Schritt.

 

Herr Dr. Klaffenbach und Herr Helmreich argumentieren aus Kostengründen für eine deutlich geringere Anpassung der Monatshöchstmenge. Sie empfehlen eine Erhöhung um max. 2.000 cbm.

 

Herr von Westberg klärt mit der FWF noch die Beziehung zwischen Jahresbestellmenge und Monatshöchstmenge. Hier gibt es keinen offensichtlich und logischen Zusammenhang zwischen den beiden Größen. Außerdem wird noch abgeklärt, wie oft die Gemeinde den Vertrag anpassen kann, sollten die 2.000 cmb nicht ausreichen. Herr v. Westberg bereitet die Ergebnisse für die nächste Gemeinderatssitzung im Januar 2020 auf.

 

 

 

 


Vorbehaltsbeschluss:

Der Finanzausschuss beschließt unter Vorbehalt die Erhöhung der Monatshöchstmenge um 2.000 cbm. Der Wasserlieferungsvertrag zwischen der FWF und der Gemeinde Diespeck wird entsprechend angepasst. Der Finanzausschuss beschließt hierfür unter Vorbehalt Haushaltsmittel i.H.v. 15.600 € zur Verfügung zu stellen. Finale Beschlussfassung folgt in der Gemeinderatssitzung im Januar 2020.