TOP Ö 14: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 69 "Nördlicher Dorfbereich von Diebach" der Stadt Neustadt a.d.Aisch

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Diespeck zur Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung Nr. 69 „Nördlicher Dorfbereich von Diebach“ der Stadt Neustadt a. d. Aisch aufgefordert.

 

Die Unterlagen (Entwurf der Satzung und Begründung in der Fassung vom 13.09.2019) können auf der Homepage der Stadt Neustadt a. d. Aisch: www.neustadt-aisch.de eingesehen werden.  


Die Gemeinde Diespeck erhebt gegen die Einbeziehungssatzung Nr. 69 „Nördlicher Dorfbereich von Diebach“ der Stadt Neustadt a. d. Aisch keine Einwendungen.