TOP Ö 10: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1"; Gartenhaus und Thujahecke; Fl.-Nr.: 1127/16 Gemarkung Diespeck (Pahreser Weg 4, 91456 Diepseck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Antragsteller: Dr. Norbert Maczo, Pahreser Weg 4, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Gartenhauses und einer Thujahecke auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/16 der Gemarkung Diespeck (Pahreser Weg 4, 91456 Diespeck)

 

 

Das Gartenhaus und die Thujahecke sind zwar gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO und Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, widersprechen aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck. 

 

Festsetzung 1.6: „Nebenanlagen, als Lagerräume, sind nur auf Privatgrund innerhalb der Baugrenzen und in den Hierfür festgesetzten und umgrenzten Flächen außerhalb der Baugrenzen zugelassen. …“ 

 

Festsetzung 3.1:  Heckenanpflanzungen aus Nadelgehölzen (wie z.B. Lebensbaum – lat. Thuja -, Fichte u.a.) sind entlang von Grundstücksgrenzen grundsätzlich unzulässig.“ 

 

Herr Dr. Maczo beantragt die Befreiung von den beiden Festsetzungen.

 

Die Nachbarn (nebenan und gegenüber) haben den Antrag unterschrieben.

 

Das Gartenhaus (Breite: 5,87 Meter, Länge: 3,00 Meter, Firsthöhe: 2,21 Meter) wurde bereits errichtet. Im Juni 2018 wurde ein Antrag auf Befreiung abgelehnt.

 

In der Sitzung vom 25.04.2019 wurde vom Gemeinderat Diespeck für die Baugebiete Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ und Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ beschlossen, Anträge auf Befreiung im Hinblick auf Nebenanlagen „wohlwollend zu behandeln“ und Thujahecken zu „akzeptieren“.


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Dr. Norbert Maczo, Pahreser Weg 4, 91456 Diespeck, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ im Hinblick auf die Festsetzungen 1.6 (Nebenanlagen) und 3.1 (Heckenanpflanzungen) zur Errichtung des beantragten Gartenhauses und der Thujahecke auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/16 der Gemarkung Diespeck unter der Voraussetzung zu, dass die Nachbarn von den Befreiungen Kenntnis erhalten und zugestimmt haben.