TOP Ö 13: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1"; Thujahecke; Fl.-Nr.: 1127/10 Gemarkung Diespeck (Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Antragsteller: Eugen Zernickel, Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung einer Thujahecke auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/10 der Gemarkung Diespeck (Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck)

 

Die Thujahecke wäre gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck.

 

Festsetzung 3.1: „ … Heckenanpflanzungen aus Nadelgehölzen (wie z.B. Lebensbaum – lat. Thuja -, Fichte u.a.) sind entlang von Grundstücksgrenzen grundsätzlich unzulässig.“ 

 

Herr Zernickel beantragt die Befreiung von der Festsetzung.

 

Die Nachbarn (gegenüber und nebenan (Hs-Nr. 3)) haben den Antrag unterschrieben.

 

In der Sitzung vom 25.04.2019 wurde vom Gemeinderat Diespeck für die Baugebiete Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ und Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ beschlossen, Anträge auf Befreiung im Hinblick auf Nebenanlagen „wohlwollend zu behandeln“ und Thujahecken zu „akzeptieren“.


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Eugen Zernickel, Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ im Hinblick auf die Festsetzung 3.1 (Heckenanpflanzungen) zur Pflanzung der Thujahecke auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/10 der Gemarkung Diespeck unter der Voraussetzung zu, dass die Nachbarn von den Befreiungen Kenntnis erhalten und zugestimmt haben.