TOP Ö 8: Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses; Fl.-Nr.: 34 Gemarkung Dettendorf (Alte Hochstr. 9, 91456 Diespeck, OT Dettendorf)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Bauherren: Catharina und Johannes Döberl, Alte Hochstr. 9, 91456 Diesepck, OT Dettendorf

 

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 34 der Gemarkung Dettendorf (Alte Hochstr. 9, 91456 Diespeck, OT Dettendorf)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Dem Neubau geht der Abbruch des alten Hauses voraus. Eine etwaige Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Lt. Baubeschreibung werden zwei Stellplätze errichtet. Lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck werden für Wohneinheiten > 120 m² drei Stellplätze gefordert. Ein entsprechender Nachweis liegt vor.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Catharina und Johannes Döberl, Alte Hochstr. 9, 91456 Diespeck, OT Dettendorf, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 34 der Gemarkung Dettendorf, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Hinweis Herr Horst Schrödl hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.