TOP Ö 11: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1"; Geräte- und Gewächshaus und Thujahecke; Fl.-Nr.: 1127/17 Gemarkung Diespeck (Pahreser Weg 2, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Antragsteller: Hans Peter Schier, Pahreser Weg 2, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Gerätehauses, eines Gewächshauses, sowie einer Thujahecke auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/17 der Gemarkung Diespeck (Pahreser Weg 2, 91456 Diespeck)

 

Die Nebengebäude und die Thujahecke sind zwar gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO und Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, widersprechen aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck.

 

Festsetzung 1.6: „Nebenanlagen, als Lagerräume, sind nur auf Privatgrund innerhalb der Baugrenzen und in den Hierfür festgesetzten und umgrenzten Flächen außerhalb der Baugrenzen zugelassen. …“ 

 

Festsetzung 3.1: „ … Heckenanpflanzungen aus Nadelgehölzen (wie z.B. Lebensbaum – lat. Thuja -, Fichte u.a.) sind entlang von Grundstücksgrenzen grundsätzlich unzulässig.“ 

Herr Schier beantragt die Befreiung von den beiden Festsetzungen.

 

Die Nachbarn (nebenan und gegenüber) haben den Antrag unterschrieben.

 

Das Metall-Gerätehaus hat die Maße: Breite: 1,84 Meter, Länge 1,04 Meter, Höhe ca. 1,60 Meter. Das Gewächshaus aus Plexiglas hat die Maße: Breite: 1,85 Meter, Länge: 1,26 Meter, Höhe ca. 2,00 Meter

 

In der Sitzung vom 25.04.2019 wurde vom Gemeinderat Diespeck für die Baugebiete Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ und Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ beschlossen, Anträge auf Befreiung im Hinblick auf Nebenanlagen „wohlwollend zu behandeln“ und Thujahecken zu „akzeptieren“.


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Hans-Peter Schier, Pahreser Weg 2, 91456 Diespeck, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg“ im Hinblick auf die Festsetzungen 1.6 (Nebenanlagen) und 3.1 (Heckenanpflanzungen) zur Errichtung der beantragten Nebenanlagen und der Thujahecke auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/17 der Gemarkung Diespeck unter der Voraussetzung zu, dass die Nachbarn von den Befreiungen Kenntnis erhalten und zugestimmt haben.