TOP Ö 9: Bauantrag - An- und Ausbau der Scheune sowie des ehemaligen Stallbereiches zu zwei abgeschlossenen Wohneinheiten nach Teilabbruch (Dachgeschoss), Fl.-Nr.: 289, Gemarkung Dettendorf (Obersachsen 14, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 15, Anwesend: 16

Bauherr: Jürgen Göller, Obersachsen 12, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Um- und Ausbau der Scheune sowie des ehemaligen Stallbereiches zu zwei abgeschlossenen Wohneinheiten nach Teilabbruch (Dachgeschoss) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 289 der Gemarkung Dettendorf

 

Planfertiger: Norbert Reckenberger, Schornweisach 69, 91486 Ühlfeld

 

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Entwässerung: Kleinkläranlage

 

Die unterschriebene Abstandsflächenübernahme (Flurnummer 290, Gemarkung Dettendorf, Frau Gimperlein) liegt dem Bauantrag bei. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck fordert 4 Stellplätze für das Vorhaben. Lt. beiliegendem Stellplatznachweis werden 4 Stellplätze neu hergestellt.

 

Aktuell ist ein kleines Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Flurnummer 292/3 der Gemarkung Dettendorf) geringfügig überbaut.

 

Der Bauherr hat bereits eine Bauvoranfrage zum Umbau der Scheune zu drei Wohneinheiten eingereicht. Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck hat in seiner Sitzung vom 10.09.2018 unter der Maßgabe, dass die zukünftige Bebauung die Grundstücksgrenzen einhält, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, erteilt. Der Bauherr hat die Bauvoranfrage lt. LRA zurückgezogen.

 

Laut Eingabeplan (Grundriss Erdgeschoss) soll vor dem Eingang eine Rampe mit Stützwand errichtet werden. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen legt den Schluss nahe, dass eine Stützwand zum Eingang auf öffentlichem Grund (Fl.-Nr.: 292/3) geplant ist.

 

Ein Klärungsgespräch mit dem Antragsteller konnte aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes nicht mehr durchgeführt werden.

 

Da es sich bei dem gemeindlichen Grundstück um einen öffentlichen Weg handelt der auch von landwirtschaftlichen Maschinen genutzt wird, ist ein Überbau sowohl mit Stützwand und Rampe als auch durch eventuelle Gesimse für die Gemeinde Diespeck nicht möglich. Aufgrund der engen Wegbreite und dem Weg selbst, gab es in der Nachbarschaft schon erhebliche Spannungen.

 

Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz bittet zunächst über die folgende Absichtserklärung des Gemeinderates abzustimmen, bevor die Abstimmung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt.


Beschluss Nr. 20/2020 Für 16 gegen 0 anwesend 16

Der Gemeinderat versagt dem Bauantrag von Jürgen Göller zum Umbau, Ausbau der Scheune sowie des ehemaligen Stallgebäudes sein Einvernehmen. Dies ist aber nur dem Umstand geschuldet, dass die Pläne den Eindruck einer Überbauung von öffentlichem Grund vermuten lassen. Im Grundsatz steht der Gemeinderat dem Vorhaben positiv gegenüber. Der Gemeinderat ist uneingeschränkt gesprächsbereit und gemäß der Bauvoranfrage Willens, dem Umbau bei Einhaltung der Grundstücksgrenzen zuzustimmen.

 

Beschluss Nr. 21/2020 Für 1 gegen 15 anwesend 16

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Jürgen Göller, Obersachsen 12, 91456 Diespeck zum Um- und Ausbau der Scheune sowie des ehemaligen Stallbereiches zu zwei abgeschlossenen Wohneinheiten nach Teilabbruch (Dachgeschoss) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 289 der Gemarkung Dettendorf, unter der Maßgabe, dass die zukünftige Bebauung die Grundstücksgrenzen einhält, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Auf Grund des Abstimmungsergebnisses Beschluss Nr. 21/2020 ist das Einvernehmen versagt.