TOP Ö 12: Anpassung des Wasserlieferungsvertrages von 1991 mit der Fernwasserversorgung Franken (FWF)

Nachtrag: 21.01.2020 Nummer 10

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Seit Dezember 1991 regelt der Wasserlieferungsvertrag zwischen der Fernwasserversorgung Franken (FWF) und der Gemeinde Diespeck mit den Ortsteilen Diespeck, Neumühle, Dettendorf und Stübach, die Lieferung von Trink- und Brauchwasser. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich die FWF, Wasser bis zur Monatshöchstmenge zu liefern. Die vereinbarte Monatshöchstmenge beträgt seit dem 01.01.1992 14.340 cbm. „Darüber hinaus wird die FWF Wasser nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer übrigen Leistungsverpflichtungen liefern“ heißt es im Vertrag. Aktuell bezahlt die Gemeinde Diespeck 1,05 €/cbm Wasser. Bei Überschreitung der Monatshöchstmenge werden zusätzlich 1,50 €/cbm fällig. Im sehr heißen und trockenen Jahr 2018 wurde die Monatshöchstmenge insgesamt siebenmal überschritten, was Mehrkosten von ca. 21.500 € zur Folge hatte. Im Jahr 2019 wurde die Höchstmenge bereits sechsmal überschritten. Die aufgelaufenen Mehrkosten betragen ca. 8.000 €. Durch eine einmalige Vergütung an die FWF kann die Monatshöchstmenge auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Diese Vergütung berechnet sich wie folgt:

 

(Monatshöchstmenge neu – Monatshöchstmenge alt) * 12 Monate * 0,65 € / cbm

 

Beispielrechnung bei einer Anpassung von 2.000 cbm pro Monat:

 

(16.340 cbm – 14.340 cbm) * 12 * 0,65 € = 15.600 €

 

 

Falls der Wasserbedarf der Gemeinde Diespeck in den folgenden Jahren das Niveau der beiden letzten Jahre bestätigt oder sogar übersteigt, so würde sich die einmalige Investition kurzfristig amortisieren. Der fortschreitende Klimawandel und dessen Auswirkung auf nachweisbar längere Trockenperioden, die Erschließung zukünftiger Bau-und Gewerbegebiete und die zunehmende Wasserknappheit dienen als weitere Argumente für diesen Schritt.

 

Eine Erhöhung der Monatshöchstmenge um 2.000 cbm wurde bereits im Finanzausschuss am 09.12.2019 einstimmig per Vorbehaltsbeschluss beschlossen.

 

Nachtrag aus der Sitzung des Finanzausschuss:

 

-       Der Vertrag mit der FWF kann bei Bedarf kurzfristig angepasst bzw. verändert werden

 

-       Die im Vertrag genannte Jahresbestellmenge ist eine reine „nachrichtliche“ Größe und hat keinen Einfluss mehr auf die Berechnung der Monatshöchstmenge.

 

-       § 14 Absatz 2 aus dem Vertrag von 1991 wurde per Beschlussfassung der FWF im Jahr 2013 ersatzlos gestrichen. Demnach musste man bei einer Überschreitung der jährlichen Bestellmenge von >20% in zwei aufeinanderfolgenden Jahren diese Menge neu vereinbaren und die sich daraus ergebende einmalige Vergütung verpflichtend zahlen.

 

-       Ab 01.07.2020 steigt der Wasserpreis von 1,05 €/cbm auf 1,20 €/cbm

 

Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz ergänzt, dass die Höchstmenge nur in den Jahren 2018 und 2019 gerissen wurde. Es sollte also das Jahr 2020 als Testjahr herhalten ehe eine weitere Aufstockung der Bezugsmenge erfolgt.


Der Gemeinderat Diespeck beschließt unter Berücksichtigung der Argumente aus dem Sachverhaltsbericht die Erhöhung der Monatshöchstmenge um weitere 2.000 cbm. Der Wasserlieferungsvertrag zwischen der FWF und der Gemeinde Diespeck wird entsprechend angepasst. Der Gemeinderat beschließt hierfür Haushaltsmittel i.H. v. 15.600 € zur Verfügung zu stellen. Ferner legt der Gemeinderat fest, dass 2020 als Testjahr in der Bezugsmenge herangezogen wird. Sollte sich die Trockenheit fortsetzen, wird der Gemeinderat Ende des Jahres aus strategischen Gründen eine dauerhaft höhere (mehr als 2000 cbm jährlich zusätzlich) Einkaufsmenge bei der FWF buchen. Dies dient dazu die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser nach jetzigem Stand langfristig sichern zu können. Eine entsprechende Option ist im nunmehr abzuschließenden Vertrag vorzusehen, falls dies möglich ist.