TOP Ö 11: Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses; Fl.-Nr. 1127 der Gemarkung Diespeck; Dachsbacher Weg 11, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Persönlich beteiligt: 1

Antragsteller: Katharina Schrödl und David Willner, Bismarckstraße 6d, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Sachverhalt: Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1127 der Gemarkung Diespeck (Dachsbacher Weg 11, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Bauunternehmen Horst Schrödl GmbH & Co.KG, Schleifmühlstraße 25, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenze und die festgelegten Flächen für Garagen und Carports. Die Bauherren beantragen die Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen.

 

Die Baugrenze wird nicht mit dem Hauptgebäude, sondern nur mit dem geplanten Kellerabgang überschritten. Die geplante Garage soll etwas weiter östlich errichtet werden und überschreitet die festgesetzte Fläche für Garagen und Carports.

 

Die Antragsteller begründen ihren Antrag auf Befreiung wie folgt: „Da das Baufenster der Garage unmittelbar neben der Einfahrt geplant ist und dort auch noch eine Straßenlaterne platziert ist, kann die Zufahrt zur Garage nur mit erschwerten Bedingungen erfolgen. Gleichzeitig wird ein größerer Stauraum vor der Garage notwendig, damit eine Wendemöglichkeit auf dem Grundstück gegeben ist um vorwärts wieder ausfahren zu können.“


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau Katharina Schrödl und Herrn David Willner, Bismarckstraße 6d, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1127 der Gemarkung Diespeck sowie der Befreiung vom Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ im Hinblick auf die festgesetzte Baugrenze sowie die festgesetzten Flächen für Garagen und Carports sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Hinweis: Herr Horst Schrödl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.