TOP Ö 10: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1"; Errichtung eines Gartenhauses je Doppelhaushälfte; Fl.-Nr. 475/5; Gemarkung Diespeck (Dachsbacher Weg 6, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Antragsteller: Nadja Humann, Brunnenstr. 2, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Gartenhauses je Doppelhaushälfte auf dem Grundstück mit der Flurnummer 475/5 der Gemarkung Diespeck (Dachsbacher Weg 6, 91456 Diespeck)

 

Maße Gartenhaus 1: Breite: 5,98 m; Tiefe: 3,00 m; Höhe: 2,18 m

Maße Gartenhaus 2: Breite: 2,09 m; Tiefe; 2,13 m; Höhe: 2,30 m

 

Beispielhafte Abbildungen liegen dem Antrag bei.

 

Die Gartenhäuser wären gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, widersprechen aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck.

 

Festsetzung 1.6: „Nebenanlagen, als Lagerräume, sind nur auf Privatgrund innerhalb der Baugrenzen und in den hierfür festgesetzten und umgrenzten Flächen außerhalb der Baugrenzen zuglassen…“

 

In der Sitzung vom 25.04.2019 wurde vom Gemeinderat Diespeck für die Baugebiete Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ und Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ beschlossen, Anträge auf Befreiung im Hinblick auf Nebenanlagen „wohlwollend zu behandeln“.

 

Alle Nachbarn haben den Antrag unterschrieben.


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Frau Nadja Human, Brunnenstr. 2, 91456 Diespeck auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ im Hinblick auf die Festsetzungen 1.6 (Nebenanlagen) zur Errichtung der beantragten Gartenhäuser auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 475/5 der Gemarkung Diespeck zu.