TOP Ö 11: Bauantrag: Erweiterung eines best. Gebäudes und Anbau einer Garage, Fl.-Nr.: 474/1, Gemarkung Stübach (Am Neuberg 6, 91456 Diespeck, Stübach), Karl Burkert

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz teilt mit, dass bei der Verwaltung nachstehender Bauantrag eingegangen ist:

Bauherr: Karl Burkert, Am Neuberg 6, 91456 Diespeck, Stübach

 

Vorhaben: Erweiterung eines best. Gebäudes und Anbau einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 474/1 der Gemarkung Stübach

 

Planfertiger: Dipl.-Ing. (FH) Karlfried Stark, Am Buchberg 5, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Wochenendhausgebiet Am Neuberg“ und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung.

 

„Die höchstzulässige Grundfläche der Gebäude beträgt 65 m².“

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Die Nachbarin Frau Regina Venzke (Flurnummer 474/2, Gemarkung Stübach) hat den Bauantrag unterschrieben.

 

Es werden zwei Stellplätze errichtet. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck werden eingehalten.

 

Die eingereichten Bauantragsmappen werden in den Umlauf gegeben.

 

 

 

 


Beschluss:

Der Ferienausschuss Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Karl Burkert, Am Neuberg 6, 91456 Diespeck, zur Erweiterung eines bestehenden Gebäudes und Anbau einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 474/1 der Gemarkung Stübach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von der festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche der Gebäude zu.