TOP Ö 9: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 63 "Feuerwehrhaus Neustadt a.d.Aisch" mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (18. Änderung)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Gemeinde Diespeck zur Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 63 „Feuerwehrhaus Neustadt a.d.Aisch“ mit Grünordnungsplan sowie zum Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes aufgefordert wurde.

 

 


Beschluss:

Der Ferienausschuss Diespeck erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 63 „Feuerwehrhaus Neustadt a.d.Aisch“ mit Grünordnungsplan sowie den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Neustadt a. d. Aisch keine Einwendungen.