Sitzung: 06.04.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass die Regierung von Mittelfranken die Standortgemeinde Diespeck auf in der Stellungnahme auf die städtebaulichen Belange, die Erschließungssituation, sowie die besonderen örtlichen Belange einzugehen, soweit diese durch das beantragte Änderungsvorhaben berührt werden. Das Vorhaben ist als Änderung einer überörtlich bedeutsamen Abfalldeponie bauplanungsrechtlich nach § 38 BauGB zu beurteilen.
Baugesetzbuch
(BauGB)
§ 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von
Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen
Auf Planfeststellungsverfahren
und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für
Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich
zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen geltenden Verfahren sind die §§ 29 bis
37 nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde beteiligt wird; städtebauliche Belange
sind zu berücksichtigen. Eine Bindung nach § 7 bleibt unberührt. § 37 Absatz 3
ist anzuwenden.
Herr Hartmut Tanzberger regt an, dass die Löschwasserverhältnisse auf der EVA Dettendorf durchaus als problematisch anzusehen sind und die Freiwillige Feuerwehr Diespeck in diesem Zusammenhang eine schriftliche Stellungnahme verfassen wird, die man gerne in diesem Zuge an die Regierung weiterleiten möchte. Herr Hartmut Tanzberger bittet daher im Beschluss auch auf die Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Diespeck zu verweisen.
Beschluss:
Aus Sicht der Gemeinde Diespeck ist die
Sanierung der Gaserfassung notwendig und zu begrüßen. Eine langfristig sichere
Entsorgung von behandlungsbedürftigen Deponiegasen ist sowohl aus Gründen des
Klimaschutzes wie auch zum Schutz des anliegenden Ortsteils Dettendorf geboten.
Es wird angeraten, die Arbeiten im Rahmen der jährlichen „Deponie-Kerwa“ der
Öffentlichkeit nochmals vor Ort vorzustellen. Städtebauliche Belange sind durch
die Sanierung nicht betroffen. Erschließungsfragen stellen sich aus unserer
Sicht nicht bei dem Vorhaben.
Sollte es sich um fachspezifische
Herausforderungen zur Erschließung der neuen Anlagetechnik haben weißen wir
darauf hin, dass wir dies nicht beurteilen können.
Der Brandschutz bzw.
die Wasserversorgung ist aus Sicht der Feuerwehrführung Diespeck auf dem
Gelände der Deponie Dettendorf ungenügend. Im Zuge der Änderungsvorhaben sollte
dieser von Seiten der Regierung überprüft werden.