TOP Ö 10: Aufforderung zur Stellungnahme: Sanierung der Gaserfassung zur In-situ Stabiliesierung der Deponie Dettendorf

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass die Regierung von Mittelfranken die Standortgemeinde Diespeck auf in der Stellungnahme auf die städtebaulichen Belange, die Erschließungssituation, sowie die besonderen örtlichen Belange einzugehen, soweit diese durch das beantragte Änderungsvorhaben berührt werden. Das Vorhaben ist als Änderung einer überörtlich bedeutsamen Abfalldeponie bauplanungsrechtlich nach § 38 BauGB zu beurteilen.

 

Baugesetzbuch (BauGB)
§ 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen

Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen geltenden Verfahren sind die §§ 29 bis 37 nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde beteiligt wird; städtebauliche Belange sind zu berücksichtigen. Eine Bindung nach § 7 bleibt unberührt. § 37 Absatz 3 ist anzuwenden.

 

 

Herr Hartmut Tanzberger regt an, dass die Löschwasserverhältnisse auf der EVA Dettendorf durchaus als problematisch anzusehen sind und die Freiwillige Feuerwehr Diespeck in diesem Zusammenhang eine schriftliche Stellungnahme verfassen wird, die man gerne in diesem Zuge an die Regierung weiterleiten möchte. Herr Hartmut Tanzberger bittet daher im Beschluss auch auf die Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Diespeck zu verweisen.


Beschluss:

Aus Sicht der Gemeinde Diespeck ist die Sanierung der Gaserfassung notwendig und zu begrüßen. Eine langfristig sichere Entsorgung von behandlungsbedürftigen Deponiegasen ist sowohl aus Gründen des Klimaschutzes wie auch zum Schutz des anliegenden Ortsteils Dettendorf geboten. Es wird angeraten, die Arbeiten im Rahmen der jährlichen „Deponie-Kerwa“ der Öffentlichkeit nochmals vor Ort vorzustellen. Städtebauliche Belange sind durch die Sanierung nicht betroffen. Erschließungsfragen stellen sich aus unserer Sicht nicht bei dem Vorhaben.

Sollte es sich um fachspezifische Herausforderungen zur Erschließung der neuen Anlagetechnik haben weißen wir darauf hin, dass wir dies nicht beurteilen können.

 

Der Brandschutz bzw. die Wasserversorgung ist aus Sicht der Feuerwehrführung Diespeck auf dem Gelände der Deponie Dettendorf ungenügend. Im Zuge der Änderungsvorhaben sollte dieser von Seiten der Regierung überprüft werden.