TOP Ö 4.1: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert, dass in der Sitzung am 23.01.2020 der Gemeinderat Diespeck beschlossen hat,

  • die von Architekten Thomas Kühnl, Dahsbach, vorgelegte Planung (Entwurf) nebst der dazugehörigen Planung zu billigen.
  • den Entwurf mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  • Ebenso die berührten Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 ABs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 10.02.2020 bis 16.03.2020, in der VGem. Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck öffentlich ausgelegt.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden jeweils mit E-Mail vom 13.02.2020 unterrichtet und um Äußerungen bis spätestens 16.03.2020 gebeten.

 

Auf die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen wird entsprechend verwiesen. Alle Beschlüsse sind nachfolgend aufgelistet.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

Siehe Anlage.


Beschluss:

Die Bedenken werden durch den Ferienausschuss Diespeck nicht geteilt! Die zulässige land- und forstwirtschaftliche Nutzung des landwirtschaftlichen Betriebes ergibt sich aus dem vorhandenen Gebietscharakter „Mischgebiet Dorf“ und nicht aus dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet. Insbesondere deshalb nicht, da das geplante Allgemeine Wohngebiet an das Dorfgebiet angrenzt und somit im angrenzenden Randbereich einen geminderten Schutzgrad hinnehmen muss. Die forst- und landwirtschaftlichen Arbeiten auf Flurnummer 73/3, Gemarkung Dettendorf, müssen sich weiterhin in einem dorfgebietstypischen Rahmen bewegen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerungen, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl aus Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.

 

 

Stellungnahme Regierung von Mittelfranken

Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 38/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Der Ferienausschuss Diespeck erhält seinen Beschluss vom 17.02.2020 aufrecht. D. h. Hinweise der Regierung von Mittelfranken – SG 10.2 Brand- und Katastrophenschutz werden zur Kenntnis genommen. Soweit sie bauplanungsrechtlich relevant sind, wurden sie in der Planung beachtet.

 

 

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA) 

4.1 Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 39/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Bauleitpläne haben keine Festsetzungen zu treffen, die bereits durch Gesetze oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Die Wahl geeigneter Maßnahmen und Baustoffe privater Bauvorhaben zum Schutz vor Überflutung in Folge von Starkregen liegt bei den Bauherrn und ihren beauftragten Planern.

Der Vorschlag über die textlichen Hinweise zum Schutz vor Überflutungen und Starkregen wird in die Satzung aufgenommen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.

 

 

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA) 

4.2 Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 40/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Bauleitpläne haben keine Festsetzungen zu treffen, die bereits durch Gesetze oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Die Wahl geeigneter Maßnahmen und Baustoffe privater Bauvorhaben zum Schutz vor Überflutungen in Folge von Grundwasser und zur Ableitung von Grundwasser liegt bei den Bauherren und ihren beauftragten Planern.

Der Vorschlag für die textliche Festsetzung „Die Einleitung von Grund-, Drän- und Quellwasser in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht zulässig“ wird als textlicher Hinweis aufgenommen.

Die Vorschläge über die textlichen Hinweise zum Grundwasser werden ebenfalls in die Satzung aufgenommen.

 

 

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA) 

4.3 Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 41/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Der Vorschlag über den textlichen Hinweis zu Altlasten und Bodenschutz sowie zum vorsorgenden Bodenschutz wird ebenfalls in die Satzung aufgenommen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.

 

 

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA) 

4.5Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 42/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Bauleitpläne haben keine Festsetzungen zu treffen, die bereits durch Gesetze oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Die Wahl geeigneter Maßnahmen und Baustoffe privater Bauvorhaben zum Schutz vor Rückstau liegt bei den Bauherren und ihren beauftragten Planern. 

Der Vorschlag über die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit der Pflasterbeläge und der sonstigen Befestigungen wird als textliche Festsetzung aufgenommen.

Der Vorschlag über die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Begrünung von Dächern wir nicht aufgenommen, da dies nicht mit Festsetzung über die notwendigen Zisternen korrespondiert.

Der Vorschlag für den textlichen Hinweis für eine gezielte Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser oder eine Einleitung in oberirdische Gewässer wird in die Satzung aufgenommen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.

 

 

Stellungnahme Bund Naturschutz e. V. – Kreisgruppe Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 

2.5 Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 43/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Stellungnahme des Bund Naturschutz e. V. – Kreisgruppe Neustadt/ Aisch – Bad Windsheim zur Kenntnis.

Der Art. 7 Abs. 1 BayBO trifft bereits Regelungen zum Umgang mit unbebauten Flächen auf Baugrundstücken hinsichtlich der Wasseraufnahmefähigkeit und der Begrünung sowie der Bepflanzung. Unter den textlichen Hinweisen wird deshalb auf den Art. 7 Abs. 1 BayBO und den daraus resultierenden Umgang mit nichtbebauten Grundstücksflächen verwiesen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck appelliert an die Bauherren dennoch die Richtlinien des Bund Naturschutz e. V. – Kreisgruppe Neustadt/Aisch – Bad Windsheim zu berücksichtigen.

 

Auf größere Schotter-/Kiesflächen soll daher weitestgehend verzichtet werden.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.

 

 

 

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffen (AELF)  

2.6 Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 44/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Die Hinweise des ALEF werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzungen einer Hecke auf privaten Grundstücken entlang der Flurnummer 73 nach Osten wurde bereits im Entwurf in die Planung aufgenommen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.

 

 

Stellungnahme Bayerischer Bauernverband (BBV)  

2.7 Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 45/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Die Hinweise des BBV werden nicht geteilt. Die zulässige land- und forstwirtschaftliche Nutzung des landwirtschaftlichen Betriebes ergibt sich aus dem vorhandenen Gebietscharakter „Mischgebiet Dorf“ und nicht aus dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet. Insbesondere deshalb nicht, da das geplante Allgemeine Wohngebiet an das Dorfgebiet angrenzt und somit im angrenzenden Randbereich einen geminderten Schutzgrad hinnehmen muss. Die forst- und landwirtschaftlichen Arbeiten auf Flurnummer 73/3, Gemarkung Dettendorf, müssen sich weiterhin in einem dorfgebietstypischen Rahmen bewegen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerungen, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl aus Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.

 

 

Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH

2.8 Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 46/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Eine Umgestaltung der bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen oder die Errichtung neuer öffentlicher Verkehrsflächen ist im Zuge der Bauleitplanung nicht vorgesehen. Deshalb ist eine Festsetzung für Trassen mit Leitungszonen nicht erforderlich. Ansonsten wurde unter den textlichen Hinweisen bereits auf den erforderlichen Abstand zwischen Bäumen und unterirdischen Leitungen gemäß dem Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. – Technisch-wissenschaftlicher Verein, Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Leitungen“ mit dem Mindestabstand von 2,5 m verwiesen.

 

Bei Um- oder Neuplanungen ist die Deutsche Telekom Technik GmbH rechtzeitig von der Verwaltung in Kenntnis zu setzten.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerungen, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl aus Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.

 

 

 

 

 

 

Main-Donau Netzgesellschaft

2.9 Siehe Anlage

 

Beschluss Nr. 47/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7 

Beschluss:

Die Stellungnahme der Main-Donau Netzgesellschaft lt. Schreiben vom 14.11.2019 wird durch die Gemeinde Diespeck beachtet, soweit es aus ihrer Zuständigkeit und Kenntnis ergibt und erfüllen lässt. Die Planung und Ausführung der Stromversorgung ist mit der Main-Donau Netzgesellschaft abzustimmen. Unter den textlichen Hinweisen wurde bereits auf den erforderlichen Abstand zwischen Bäumen und unter-irdischen Leitungen gemäß dem Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. – Technisch-wissenschaftlicher Verein, Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Leitungen“ mit dem Mindestabstand von 2,5 m verwiesen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck nimmt die Äußerungen, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl aus Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.