Sitzung: 06.04.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert, dass man nochmals ein kleine Änderungen vornehmen möchte.
Momentaner Text:
3.3.4 Für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Grundstücken sind Regenwasserzisternen mit mindestens 2 m³ Regenrückhaltevolumen zur Entlastung des Kanalnetzes herzustellen.
Je 100 m² des Baugrundstücks sind mindestens 1 m³ Raumvolumen als Speicher vorzusehen. Z. B. Grundfläche 600 m² durch 100 m² = 6,0 m³ nutzbares Raumvolumen der Regenwasserzisterne.
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Textvorschlag:
3.3.4 Für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Grundstücken sind Regenwasserzisternen mit mindestens 2 m³ Regenrückhaltevolumen zur Entlastung des Kanalnetzes herzustellen.
Je 100 m² des Baugrundstücks sind mindestens 1 m³ Raumvolumen als Speicher vorzusehen. Z. B. Grundfläche 600 m² durch 100 m² = 6,0 m³ nutzbares Raumvolumen der Regenwasserzisterne.
Bei Grundstücken über
800 m² Grundstücksfläche sind mindestens 8 m³ nutzbares Raumvolumen je Wohnhaus
der Regenwasserzisterne als maximaler Speicher zulässig.
Der Ferienausschuss Diespeck führt hierzu eine kurze Beratung und ist sich einig den Textvorschlag entsprechend abzuändern.
Beschluss:
Der Ferienausschuss Diespeck billigt den Bebauungsplan Nr. 30 (Stand 06.04.2020) nach Einarbeitung der im Sachverhalt dargestellten Änderungen den Bebauungsplan in der vorliegenden Form und Fassung.