TOP Ö 4.2: Billigung des Bebauungsplans Nr. 30 "Kleinbaugebiet Dettendorf" (Stand: 06.04.2020)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert, dass man nochmals ein kleine Änderungen vornehmen möchte.

 

Momentaner Text:

3.3.4 Für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Grundstücken sind Regenwasserzisternen mit mindestens 2 m³ Regenrückhaltevolumen zur Entlastung des Kanalnetzes herzustellen.

 

Je 100 m² des Baugrundstücks sind mindestens 1 m³ Raumvolumen als Speicher vorzusehen. Z. B. Grundfläche 600 m² durch 100 m² = 6,0 m³ nutzbares Raumvolumen der Regenwasserzisterne.

 

 

Neuer Textvorschlag:

3.3.4 Für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Grundstücken sind Regenwasserzisternen mit mindestens 2 m³ Regenrückhaltevolumen zur Entlastung des Kanalnetzes herzustellen.

 

Je 100 m² des Baugrundstücks sind mindestens 1 m³ Raumvolumen als Speicher vorzusehen. Z. B. Grundfläche 600 m² durch 100 m² = 6,0 m³ nutzbares Raumvolumen der Regenwasserzisterne.

 

Bei Grundstücken über 800 m² Grundstücksfläche sind mindestens 8 m³ nutzbares Raumvolumen je Wohnhaus der Regenwasserzisterne als maximaler Speicher zulässig.

 

Der Ferienausschuss Diespeck führt hierzu eine kurze Beratung und ist sich einig den Textvorschlag entsprechend abzuändern.

 

 

 


Beschluss:

Der Ferienausschuss Diespeck billigt den Bebauungsplan Nr. 30 (Stand 06.04.2020) nach Einarbeitung der im Sachverhalt dargestellten Änderungen den Bebauungsplan in der vorliegenden Form und Fassung.