Nachtrag: 06.04.2020
Sitzung: 06.04.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
1. Bürgermeister
Dr. Christian von Dobschütz informiert, dass durch die notwendigen Maßnahmen
zur Bekämpfung des Coronavirus leider auch beträchtliche wirtschaftliche
Schäden zu erwarten sind.
Das
Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder haben sich jeweils
darauf geeinigt, geschädigten Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen
entgegenzukommen. Das gleiche Ziel mit Blick auf die Gebührenerhebung verfolgt
das Bayerische Finanzministerium mit einem Schreiben vom 24.03.2020 zum Vollzug
des Art. 16 KG (Kostengesetz).
Folgende
Billigkeitsmaßnahmen wegen des Coronavirus werden darin unter anderem empfohlen
und auch vom Bayerischen Gemeindetag mitgetragen:
1.
Zinsfreie
Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuerforderungen
auf Antrag (zunächst auf drei Monate befristet)
2.
Anpassung
der Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag
3.
Verzicht
auf Vollstreckungsmaßnahmen und Erhebung von Säumniszuschlägen bis 31.12.2020
Ein entsprechendes
Antragsformular wurde bereits durch Herrn Göß erstellt.
Hierüber gilt es
entsprechend Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Ferienausschuss Diespeck beschließt die im Sachverhalt dargestellten Billigkeitsmaßnahmen und erteilt der Finanzverwaltung Diespeck die Freigabe zur Umsetzung.