TOP Ö 15: Billigkeitsmaßnahmen wegen Coronavirus

Nachtrag: 06.04.2020

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz informiert, dass durch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus leider auch beträchtliche wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind.

 

Das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder haben sich jeweils darauf geeinigt, geschädigten Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen entgegenzukommen. Das gleiche Ziel mit Blick auf die Gebührenerhebung verfolgt das Bayerische Finanzministerium mit einem Schreiben vom 24.03.2020 zum Vollzug des Art. 16 KG (Kostengesetz).

 

Folgende Billigkeitsmaßnahmen wegen des Coronavirus werden darin unter anderem empfohlen und auch vom Bayerischen Gemeindetag mitgetragen:

1.    Zinsfreie Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuerforderungen auf Antrag (zunächst auf drei Monate befristet)

2.    Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag 

3.    Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Erhebung von Säumniszuschlägen bis 31.12.2020

Ein entsprechendes Antragsformular wurde bereits durch Herrn Göß erstellt.

 

Hierüber gilt es entsprechend Beschluss zu fassen.

 

 


Beschluss:

Der Ferienausschuss Diespeck beschließt die im Sachverhalt dargestellten Billigkeitsmaßnahmen und erteilt der Finanzverwaltung Diespeck die Freigabe zur Umsetzung.