TOP Ö 6: Erlass der Geschäftsordnung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates die „Spielregeln“ der Zusammenarbeit beschreibt. Im besten Fall funktioniert diese so gut, so dass sie nicht zur aktiven Anwendung kommen muss. Ein zentrales Thema dieser Geschäftsordnung ist in dieser Wahlperiode die Integration der Beauftragten. Diese leisten einen sehr wertvollen Beitrag in Ergänzung zum Wirken des Gemeinderates und finden daher eine gewichtige Beachtung in der aktuellen Geschäftsordnung.

 

Als Grundlage für diese Version der GO fungiert stets eine Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages. In vielen Teilen wurde sich an die Empfehlungen unserer Ständevertretung gehalten.

 

Ebenfalls neu ist die verstärkte Digitalisierung der Gremienarbeit. Die Verwaltung vollzieht seit Jahren einen Wandel hin zu mehr Digitalisierung in ihrem Tun. Ein gewichtiger Schritt auf diesem Weg war in diesem Kontext das Ratsinformationssystem. Die Arbeit des Gemeinderates sollte daher noch mehr auf elektronische Medien abgestellt sein. Dies spart viele Ressourcen und Zeit. 

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert weiterhin die vorgenommenen wesentlichen Änderungen bzw. Inhalte auf:

 

  • Sitzungstag Donnerstag, 19:00 Uhr
  • Vereinbartes Sitzungsende 21:30 Uhr
  • Verfügungsrahmen Bauausschuss 60.000 € brutto
  • Verfügungsrahmen Bürgermeister bewusst 5.000 € brutto. Zugleich Vereinfachung: Bis auf den Erlass (1.000 €) entscheidet der Bürgermeister/die Verwaltung bis 5.000 € selbständig. Alles darüber hinaus geht in den Rat. Keine Staffelungen.
  • Sitzungseinladungen per Mail (oder auf Wunsch noch postalisch) mit Link auf Ratsinfo und/oder Bayern-Box; Vorrang elektronische Einladung. Wer vollständig auf elektronische Einladung setzt bekommt 5 € mehr Sitzungsgeld.
  • Ergänzung des Finanzausschusses zu einem „Finanz- und Wirtschaftsausschuss“.
  • Integration der Beauftragten als Ergänzung zur Arbeit des Gemeinderates

Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck beschließt die in der Anlage beigegebene Geschäftsordnung in der letzten Fassung. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.