TOP Ö 5: Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass die Mitglieder des Gemeinderates den Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes mit dieser Sitzungseinladung erhalten haben. Der Satzungsentwurf wurde interfraktionell mit der Verwaltung abgestimmt.

 

Die wesentlichen Änderungen stellt 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz wie folgt dar:

 

  • Finanzausschuss wird zum Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

  • Neueinführung eines Ferien- und Notlagenausschusses

 

  • Sitzungsgeld von 30 € regulär. Bei Verzicht auf postalischem Versand der Sitzungsunterlagen 35 €.

 

 

3. Bürgermeister Georg Grimm bittet darum, unter § 2 Abs. 2 folgende Passage wie folgt auszubessern:

 

(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis d genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister / die erste Bürgermeisterin, einer seiner / ihrer Stellvertreter oder ein vom ersten Bürgermeister / von der ersten Bürgermeisterin bestimmtes Gemeinderatsmitglied. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck beschließt, die in der Anlage beigegebene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes in der vorliegenden Fassung. Die Satzung ist demnach Bestandteil dieses Beschlusses.