TOP Ö 5.1: Bauvoranfrage: Umbau einer Scheune zum Wohnhaus und Abbruch Wohnhaus und Stallungen; Fl.-Nr.: 960/2, Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 10, 91456 Diespeck), Johannes Strauß und Dorothea Keller

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass bei der Verwaltung nachstehender Bauantrag eingegangen ist.

 

Antragsteller: Johannes Strauß und Dorothea Keller, Waldstr. 12, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Bauvoranfrage zum Umbau einer Scheune zum Wohnhaus und Abbruch Wohnhaus und Stallungen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 960/2 der Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 10, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Architekt Dipl.-Ing. (FH) Joachim Keller, Forsthausstr. 49, 90768 Fürth

 

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung der Gemeinde Diespeck.

 

Neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit, soll die Zuschussfähigkeit im Rahmen des Fassadenprogrammes der Gemeinde Diespeck geklärt werden.

 

Die eingereichten Bauantragsmappen werden in den Umlauf gegeben.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert weiterhin, dass es zu diesem Antrag bereits mehrere Treffen mit der Familie Strauß und Herrn Rühl gab. Das Vorhaben ist in höchstem Maße zu begrüßen, Stichwort „Innen vor Außen“ und kann zu einem weiteren Musterbeispiel werden. Der Gemeinderat Diespeck sollte, vorbehaltlich freilich vor der weiteren finalen Bewertung von Herrn Rühl, das Signal an die Familie geben, dass sowohl der Abriss als auch die Erhaltung alter Baubestandteile (Fassadensanierungsprogramm) von uns gefördert werden.

 

Herr Rühl sowie die Regierung von Mittelfranken begrüßen das Projekt bereits jetzt. Der Ferienausschuss Diespeck sollte dem Bauvorhaben zustimmen und eine Förderung in Aussichtstellen. Natürlich müsste für das Projekt ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.


Beschluss:

Der Ferienausschuss Diespeck erteilt der Bauvoranfrage von Johannes Strauß und Dorothea Keller, Waldstr. 12, 91456 Diespeck, zum Umbau einer Scheune zum Wohnhaus und Abbruch Wohnhaus und Stallungen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 960/2 der Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 10, 91456 Diespeck) vorbehaltlich eines Städtebaulichen Vertrages, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

 

Beschluss Nr. 72/2020

Für 7  Gegen 0  Anwesend 7  Persönlich beteiligt 0 

Beschluss:

Der Ferienausschuss Diespeck stellt eine gemeindliche Förderung für das Vorhaben vorbehaltlich eines Städtebaulichen Vertrages, in Aussicht.