TOP Ö 5.2: Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 2, Gemarkung Stübach, (Hauptstraße 44, 91456 Diespeck, Stübach) Frank und Marcella Engelhardt

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass bei der Verwaltung nachstehender Bauantrag eingegangen ist.

 

Antragsteller: Frank und Marcella Engelhardt, An der Steige 4, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer Teilfläche des Grundstückes mit der Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach (Hauptstraße 44, 91456 Diespeck, Stübach)

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Die Erschließung soll über Privatgrund erfolgen und ist dinglich zu sichern.

 

Wasser: Lt. Herrn Emmert wäre eine separate Leitung (von der Hauptstraße) realisierbar, ein Anschluss an die bestehende Wasserleitung müsste erst geprüft werden. Beide Varianten sollten durch die Gemeinde realisiert werden.

 

Kanal: Lt. Herrn Selig wäre Anschluss an Kanal in der Hauptstraße realisierbar, einen Anschluss an den bestehenden Hauskanal kann er nicht beurteilen, da der den Rohrdurchmesser nicht kennt.   

 

Die eingereichten Bauantragsmappen werden in den Umlauf gegeben.

 


Beschluss:

Der Bauausschuss Diespeck erteilt der Bauvoranfrage von Herrn und Frau Frank und Marcella Engelhardt, An der Steige 4, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach, vorbehaltlich der Regelung der Erschließung per Vertrag, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.