Sitzung: 29.04.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass bei der Verwaltung nachstehender Bauantrag bzw. nachstehender Antrag eingegangen ist.
Antragsteller: Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, 91456 Diespeck, Stübach
Antrag auf Überfahrtsrecht per e-mail vom 13.03.2020:
Sehr geehrter Herr Dr. von Dobschütz,
ich beabsichtige bei mir in Stübach eine Garage auf dem 2007
zugekauften Flurstück neben meinem ursprünglichen Grundstück zu errichten.
Dieses Flurstück hat bisher keine Zufahrtsmöglichkeit von der darunter
verlaufenden Betonstraße und kann mit Fahrzeugen nicht angefahren werden.
Besteht die Möglichkeit auf einer Breite von ca. 5 m und einer
Tiefe von ca. 3 m auf dem zwischen Betonstraße und Grundstücksgrenze
verlaufenden Grünstreifen der Gemeinde ein Überfahrtsrecht einzurichten oder
besser sogar eine gepflasterte Zufahrt zu erstellen?
Mit freundlichen Grüßen!
Peter Schmidt
Der Antrag auf Überfahrtsrecht steht im direkten Zusammenhang mit der baurechtlichen Frage (Vorabanfrage – siehe Anlage) zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach.
Das Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Neuberg II“ der Gemeinde Diespeck.
Für die Errichtung der Garage sind neben der Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, weitere Befreiungen erforderlich: Festsetzung: 3.1.2 (Stauraum), Festsetzung 5.1 (vorgesehene Pflanzflächen), eventuell: Festsetzung 4.7 (Traufhöhe talseitig). Eine genaue Beurteilung kann erst nach Vorlage der Pläne erfolgen.
Die blaue Linie ist laut Herrn
Gerd Selig ein Graben zu Oberflächenentwässerung.
Somit stellen sich drei
Fragestellungen:
·
Gewährung Überfahrtsrecht?
·
Sicherung des Grabens zur
Oberflächenentwässerung?
·
Stellt man dem
Antragsteller die für die Errichtung der Garage erforderlichen Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Neuberg II“ in Aussicht?
2. Bürgermeister Roland Schmidt erläutert, dass man nicht
vergessen sollte, dass in diesem Bereich gegebenenfalls eine Erweiterung des
Baugebietes möglich wäre und man sich diese Option in jedem Fall weiterhin
offen lassen sollte. Eine Zustimmung sollte daher nicht erfolgen.
Der Ferienausschuss Diespeck sieht sich auf Google Maps die
Situation einmal genauer an und kommt zu dem Entschluss, dass hier eine
Erweiterung des Baugebietes eine Rolle spielen könnte und man daher den Antrag
ablehnen sollte.
Herr Gunnar Klaffenbach regt an, dass es im Rathaus sogar
Pläne geben müsste, die hier die Erweiterung des Baugebietes vorsehen.
Der Ferienausschuss Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, 91456 Diespeck, auf Überfahrtsrecht und Errichtung einer gepflasterten Zufahrt (Breite: ca. 5 Meter, Tiefe: ca. 3 Meter), über das gemeindliche Grundstück mit der Flurnummer 457 der Gemarkung Stübach zum Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach zu.
Die Gemeinde Diespeck möchte sich somit eine mögliche Erweiterung des Baugebietes offenhalten.