TOP Ö 5.7: Antrag auf Überfahrtsrecht über gemeindlichen Grünstreifen, Fl.-Nr. 457, Gemarkung Stübach, Peter Schmidt

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass bei der Verwaltung nachstehender Bauantrag bzw. nachstehender Antrag eingegangen ist.

 

Antragsteller: Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, 91456 Diespeck, Stübach

 

Antrag auf Überfahrtsrecht per e-mail vom 13.03.2020:

 

Sehr geehrter Herr Dr. von Dobschütz,

 

ich beabsichtige bei mir in Stübach eine Garage auf dem 2007 zugekauften Flurstück neben meinem ursprünglichen Grundstück zu errichten. Dieses Flurstück hat bisher keine Zufahrtsmöglichkeit von der darunter verlaufenden Betonstraße und kann mit Fahrzeugen nicht angefahren werden.

 

Besteht die Möglichkeit auf einer Breite von ca. 5 m und einer Tiefe von ca. 3 m auf dem zwischen Betonstraße und Grundstücksgrenze verlaufenden Grünstreifen der Gemeinde ein Überfahrtsrecht einzurichten oder besser sogar eine gepflasterte Zufahrt zu erstellen?

 

Mit freundlichen Grüßen!

Peter Schmidt

 

 

 

Der Antrag auf Überfahrtsrecht steht im direkten Zusammenhang mit der baurechtlichen Frage (Vorabanfrage – siehe Anlage) zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach.

 

Das Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Neuberg II“ der Gemeinde Diespeck.

 

 

Für die Errichtung der Garage sind neben der Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, weitere Befreiungen erforderlich: Festsetzung: 3.1.2 (Stauraum), Festsetzung 5.1 (vorgesehene Pflanzflächen), eventuell: Festsetzung 4.7 (Traufhöhe talseitig). Eine genaue Beurteilung kann erst nach Vorlage der Pläne erfolgen.

 

Die blaue Linie ist laut Herrn Gerd Selig ein Graben zu Oberflächenentwässerung.

 

Somit stellen sich drei Fragestellungen:

 

·         Gewährung Überfahrtsrecht?

·         Sicherung des Grabens zur Oberflächenentwässerung?

·         Stellt man dem Antragsteller die für die Errichtung der Garage erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Neuberg II“ in Aussicht?

 

2. Bürgermeister Roland Schmidt erläutert, dass man nicht vergessen sollte, dass in diesem Bereich gegebenenfalls eine Erweiterung des Baugebietes möglich wäre und man sich diese Option in jedem Fall weiterhin offen lassen sollte. Eine Zustimmung sollte daher nicht erfolgen.

 

Der Ferienausschuss Diespeck sieht sich auf Google Maps die Situation einmal genauer an und kommt zu dem Entschluss, dass hier eine Erweiterung des Baugebietes eine Rolle spielen könnte und man daher den Antrag ablehnen sollte.

 

Herr Gunnar Klaffenbach regt an, dass es im Rathaus sogar Pläne geben müsste, die hier die Erweiterung des Baugebietes vorsehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Ferienausschuss Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, 91456 Diespeck, auf Überfahrtsrecht und Errichtung einer gepflasterten Zufahrt (Breite: ca. 5 Meter, Tiefe: ca. 3 Meter), über das gemeindliche Grundstück mit der Flurnummer 457 der Gemarkung Stübach zum Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach zu.

 

 

 


Die Gemeinde Diespeck möchte sich somit eine mögliche Erweiterung des Baugebietes offenhalten.