TOP Ö 7: Bauantrag zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 536/14, Gemarkung Diespeck, Georg und Carola Grimm

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 2

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass bei der Verwaltung nachstehender Bauantrag eingereicht wurde.

 

Bauherr: Carola Grimm, Willenbachstr. 16, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück mit der Flurnummer 536/14 der Gemarkung Diespeck (Willenbachstr. 16, 91456 Diespeck)

 

Planfertigerin: Carola Grimm, Willenbachstr. 16, 91456 Diespeck

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Willenbach“. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen im Hinblick auf Einfriedungen zwischen Nachbargrundstücken.

 

Aufgrund der Höhe ist die Sichtschutzwand baugenehmigungspflichtig. Die Bauherrin beantragt die Abweichung von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen).

 

Die Bauherrin hat die Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO beantragt.

 

Die Nachbarn Wolfgang Sattler und Stefanie u. Jochen Born haben die Pläne unterschrieben.

 

Die Nachbarn Susanne McLeod und Eduard u. Stefanie Heinstein werden von der Gemeinde angeschrieben. (Auslegung der Planunterlagen: 22.05.2020 – 12.06.2020)

 

Das Vorhaben wurde mit Herrn Popp vorbesprochen.

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau Carola Grimm, Willenbachstr. 16, 91456 Diespeck, zur Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück mit der Flurnummer 536/14 der Gemarkung Diespeck, sowie dem Antrag auf Abweichung von Art. 6 BayBO, sein Einvernehmen nach Art. 36 Abs. 1 BayBO.


Frau Carola Grimm und 3. Bürgermeister Georg Grimm nahmen an der Beratung und Beschlussfassung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teil.