TOP Ö 8: Aufforderung zur Stellungnahme: Erneuerung der Gasbehandlungsanlage im Rahmen der In-situ Stabilisierung der Deponie Dettendorf

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass die Regierung von Mittelfranken die Standortgemeinde Diespeck um Stellungnahme zum gennannten Vorhaben bittet.

 

In der Stellungnahme ist auf die städtebaulichen Belange, die Erschließungssituation sowie die besonderen örtlichen Belange einzugehen, soweit diese durch das beantragte Änderungsvorhaben berührt werden. Das Vorhaben ist als Änderung einer überörtlich bedeutsamen Abfalldeponie bauplanungsrechtlich nach § 38 BauGB zu beurteilen.

 

  Baugesetzbuch (BauGB)
§ 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen

Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen geltenden Verfahren sind die §§ 29 bis 37 nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde beteiligt wird; städtebauliche Belange sind zu berücksichtigen. Eine Bindung nach § 7 bleibt unberührt. § 37 Absatz 3 ist anzuwenden.

 


Beschluss:

Städtebauliche Belange sind durch die Erneuerung der Gasbehandlungsanlage nicht betroffen. Erschließungsfragen stellen sich bei dem Vorhaben aus unserer Sicht nicht.